Behandlungsfehler? Mediziner entscheiden Hand in Hand mit Juristen

Seit 2011 arbeitet Prof. Dr. Gerald Klose ehrenamtlich als ärztlicher Gutachter in der Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern. Im Interview beantwortet er die heikle Frage nach der Parteilichkeit.

Seit 2011 arbeitet Prof. Dr. Gerald Klose ehrenamtlich als ärztlicher Gutachter in der Schlichtungsstelle der Norddeutschen Ärztekammern in Hannover, die die Einzugsgebiete Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg- Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Saarland umfasst. Im esanum-Interview erläutert er sein Vorgehen und beantwortet die heikle Frage nach der Parteilichkeit.

esanum: Prof. Klose, Sie arbeiten seit zehn Jahren in einer Schlichtungsstelle für ärztliche Kunstfehler – was genau ist Ihre Aufgabe?

Klose: Meine Aufgabe als ärztliches Mitglied ist es, Haftungsfragen zu bewerten. An einem Fall, den ich gerade bearbeite, kann ich das Vorgehen erläutern. Ein Patient hat sich in der Notaufnahme einer Klinik mit blauen Flecken am Arm vorgestellt. Er gab an, dass er gerinnungswirksame Medikamente nimmt. Die Hämatome taten ihm weh - er wurde untersucht und die Ärzte sagten, das sei nur oberflächlich, also nichts Schlimmes. Sie schickten ihn zurück zu seiner Hausärztin. Am nächsten Tag ging der Patient zu seiner Ärztin, die ihn unverzüglich in eine Klink einwies. Dort wurde eine starke Überdosierung des gerinnungswirksamen Medikaments festgestellt.  Es wurden sofort Gegenmittel eingesetzt, aber die Gerinnung erholte sich nicht schnell genug, sodass es zu einer Blutung in den Rückenmarkskanal kam. Das hatte eine Querschnittslähmung zur Folge. Nun haben die Angehörigen bei der Schlichtungsstelle einen Behandlungsfehler vorgebracht.

Der Vorwurf: Man hätte gleich bei der ersten Untersuchung den Gerinnungstest machen müssen. Wir haben nun nach ganz bestimmten Regularien geprüft, ob wir den Fall bearbeiten können. Und da komme ich als Internist und Gastroenterologe ins Spiel. Natürlich verfügt die Schlichtungsstelle noch über zwei Dutzend andere fachärztliche Mitglieder. Ich hatte nun die Aufgabe, einen Gutachtenauftrag zu formulieren. Der beauftragte externe Gutachter sollte auf derselben Versorgungsebene tätig sein, wie die Stelle, der eine Fehlerfrage vorgeworfen wird. Also in dem Falle in einer großen Klinik. In unserem Fall war der externe Gutachter der Meinung, ein Gerinnungstest ist fehlerhaft versäumt worden, man hätte ihn gleich in der Notaufnahme machen müssen - besonders weil es sich um einen älteren Patienten handelte und kein Trauma vorlag. Dann bewerte ich in einem Entscheid, ob die Schlichtungsstelle sich dem Gutachten anschließt. Im Vergleich zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) gibt es bei uns eine Besonderheit – denn der Entscheid wird bei uns zusammen mit festangestellten Juristen erarbeitet. Meine Funktion ist ehrenamtlich - mit einer kleinen Aufwandsentschädigung. Der Jurist klärt nun, ob es sich um einen einfachen Behandlungsfehler handelt oder um einen Befunderhebungsmangel. Letzterer führt zu einer Beweislastumkehr.

esanum: Was ergibt sich daraus?

Klose: Oft kann ja nicht bewiesen werden, dass ein bestimmter Fehler einen vorliegenden Schaden verursacht hat. Der betroffene Patient kann das meistens am wenigsten beweisen. Bei der Beweislastumkehr müssen die Ärzte beweisen, dass es ohnehin zu dieser Blutung gekommen wäre, auch wenn sie alles richtig gemacht hätten. Das können sie natürlich nicht.

esanum: Wie wurde entschieden?

Klose: Dem Patienten wurde recht gegeben. Wir haben Schadensersatzansprüche für gegeben gehalten und einen außergerichtlichen Vergleich empfohlen. So sparen sich die Patienten und Ärzte ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren. Mit dem Aushandeln der zu zahlenden Summe hat aber die Schlichtungsstelle nichts mehr zu tun. Und wir erfahren in der Regelauch nicht die Höhe der Entschädigung.

esanum: Angeblich gibt es 100.000 Medizinschäden pro Jahr – wie viele wandern über Ihren Tisch?

Klose: Das sind so Hochrechnungen - wir behandeln in der Schlichtungsstelle ja immer konkrete Fälle. 2019 wurden durch uns 1.960 Verfahren abgeschlossen, 3.600 Eingänge gab es. In rund 30 Prozent der Fälle hat man den Patienten Recht gegeben. Eine Mehrheit der Vorwürfe führt also nicht zu Ansprüchen.

esanum: Der Allgemeine Patientenverband warnt Geschädigte davor, dass Sie eine Alibi-Funktion hätten, also parteiisch vorgehen – was sagen Sie dazu?

Klose: Der Vorwurf klingt verständlich: da die Ärztekammern Schlichtungsstellen einrichten, unterstellt man, dass diese im Sinne der Ärzte entscheiden. Dagegen spricht ein strukturelles Merkmal unseres Vorgehens, das diese Sorge einschränkt. Die Entscheidung trifft auf Grundlage eines mit den Parteien des Schlichtungsverfahrens abgestimmten Gutachtens eine unabhängige Kommission, bestehend aus einem Juristen und mindestens einem Arzt.

Wir prüfen jeden Fall individuell und nach bestem Wissen und Gewissen. Ein Beleg dafür: Unsere Entscheide gelten zu über 90 Prozent als gerichtsfest. Das heißt, die Gerichte würden in den allermeisten Fällen ganz ähnlich entscheiden wie wir.

esanum: Was veranlasst Patienten, ärztliche Kunstfehler zu vermuten, die am Ende gar keine waren?

Klose: Den Begriff "ärztliche Kunstfehler" verwenden wir nicht mehr. Von Behandlungsfehlern spricht man dann, wenn der Standard bei einer entsprechenden Indikation unterschritten wurde. Eine Operation beispielsweise gelingt nicht immer hundertprozentig. Das heißt, auch wenn alles richtig gemacht wurde, können Komplikationen auftreten. Ein Beispiel aus der Endoskopie: Die Dickdarmspiegelung geht immer mit dem Risiko einer Verletzung einher. Wesentlich ist hier die Aufklärung des Patienten. Wenn der nachweisen kann, dass er nicht richtig aufgeklärt wurde, dann gilt das als ein klarer Arztfehler. Ist beispielsweise ein Polyp abgetragen worden, um die Entstehung eines Darmkrebses zu verhindern und es tritt eine Nachblutung auf, muss nachgewiesen werden können, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Dann muss der Patient das hinnehmen. Wenn jede Komplikation als Behandlungsfehler gelten würde, dann würde kein Arzt mehr eine Dickdarmspiegelung vornehmen.

Nicht selten kommt es aber auch zu atmosphärischen Störungen, die zu Vorwürfen der Patienten führen.  Da geht es viel um Kommunikation. Das führt zu Zorn und zu der Vermutung, da sei bestimmt einiges falsch gelaufen.

Anlass für Schlichtungsanträge können auch Risiken sein, die nicht voll beherrschbar sind. Ein Patient hatte eine COPD, musste in der Folge beatmet werden. Es kam zu Druckgeschwüren durch Liegen, über die sich Angehörige beschwerten. Da wird dann übersehen, dass der Patient mit einem ungeheuren Aufwand über Monate gerettet werden konnte. Es gilt dann zu prüfen, ob eine Dekubitusprophylaxe erfolgte. Gibt es ein Lagerungsprotokoll? Gab es eine geeignete Matratze? Hier ist die Dokumentation entscheidend.

esanum: Konzentrieren sich die Fehler auf bestimmte Bereiche?

Klose: In dem Bereich, den ich überblicke, sind es im ambulanten Bereich vor allem Fehler in der Diagnostik und der fehlenden Indikation, in Kliniken gab es hauptsächlich Fehler im operativen Bereich, gefolgt von Fehlern in der Diagnostik.

esanum: Gibt es Gerechtigkeit - für Betroffene wie für Ärzte?

Klose: Das hängt davon ab, ob die Beteiligten das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens plausibel finden. Ob der Arzt es also einsieht: das war ein Fehler, und es ist okay, wenn die Patienten eine Entschädigung kriegen - dadurch kann sich dann auch der Arzt ein wenig entlastet fühlen. Und wenn nachgewiesen wird, dass das Vorgehen doch nicht fehlerhaft war, sind einige Patienten zufrieden und andere sind überhaupt nicht einverstanden. Die können dann immer noch zu Gericht gehen.  Darüber bekommen wir keine Rückmeldung. Dennoch ist es für die Patienten günstig, uns anzurufen. Unsere Arbeit ist für sie kostenlos und sie werden in kein Prozessrisiko getrieben. Es geht bei der Klärung von Vorwürfen nicht um Gerechtigkeit, sondern um Recht.

esanum: Wo liegen die Hauptursachen für Behandlungsfehler, spielt Personalnot eine große Rolle?

Klose: Gute Frage. Aber das erfahren wir nicht. Es kommt nie vor, dass ein Arzt vorbringt, zu viel Stress gehabt zu haben. Denn das wäre ohnehin keine Entschuldigung. Aber etwas muss man immer bedenken: In der Medizin müssen oft ganz schnell Entscheidungen getroffen werden und hinterher können wir über Tage und Wochen darüber nachdenken, was richtig gewesen wäre.

esanum: Was war Ihr spektakulärster Fall?

Klose: Die eine oder andere Geschichte vergisst man nicht. Zum Beispiel der Mann, der eine Bandscheibenerkrankung hatte und operiert wurde. Dabei kam es zu einer Verletzung des Blutgefäßes, was passieren kann. Die Frage war dann, wie diese Blutung versorgt wurde, das war das Problem. Oft kommt es zu Kettenreaktionen, zu Folgefehlern.

esanum: Was motiviert Sie, sich ehrenamtlich mit so viel persönlicher Zeit zu engagieren?

Klose: Ich war im Krankenhaus Links der Weser Chef einer Inneren Abteilung. Jetzt bin ich pensioniert - und diese Tätigkeit in der Schlichtungsstelle ist unheimlich interessant und macht mir viel Freude.