Berlin führt 2016 Gesundheitskarte für Flüchtlinge ein

Bisher mussten sich Flüchtlinge in Berlin alle drei Monate einen Krankenschein im Lageso abholen. Nun soll die elektronische Gesundheitskarte 2016 vieles leichter machen – und so auch die übe

Bisher mussten sich Flüchtlinge in Berlin alle drei Monate einen Krankenschein im Lageso abholen. Nun soll die elektronische Gesundheitskarte 2016 vieles leichter machen – und so auch die überforderte Behörde entlasten.

Berlin stellt die medizinische Versorgung der Flüchtlinge von Behandlungsschein schrittweise auf elektronische Gesundheitskarte um. Vom 4. Januar 2016 an soll die Karte zunächst an alle neu ankommenden Asylbewerber ausgegeben werden, die in der Bundesallee registriert werden. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten am Mittwoch Berlins Sozialsenator Mario Czaja (CDU) und Vertreter der bisher vier beteiligten Krankenkassen AOK Nordost, BKK-VBU, DAK-Gesundheit und die Siemens-Betriebskrankenkasse. Berlin ist nach Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen das vierte Bundesland, das die Gesundheitskarte einführt.

Die Karte soll den Asylbewerbern künftig ersparen, sich einmal pro Quartal einen Behandlungsschein beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) abholen zu müssen. Der rot-schwarze Senat verspricht sich davon auch, das Lageso zu entlasten und die täglichen Warteschlangen davor zu verkürzen. “Die elektronische Gesundheitskarte bringt deutliche Erleichterungen für die Flüchtlinge und gleichzeitig für die Behörden”, sagte Czaja.

Im ersten Halbjahr 2016 sollen dann alle bisher knapp 75 000 Flüchtlinge aus diesem Jahr ebenfalls eine elektronische Gesundheitskarte bekommen. Sie könnten sie jeweils bei ihrem nächsten Termin bei einem Sachbearbeiter beantragen, hieß es. Die Ausfertigung dauere ungefähr drei Wochen. Zunächst werden diese Karten nur in der Bundesallee ausgegeben. Dann sollen auch die anderen Leistungsstellen des Landes einbezogen werden.

Die gewährten Behandlungen orientieren sich am Asylbewerberleistungsgesetz. Dazu zählen Behandlungen akuter Erkrankungen und Schmerzen, Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen. Künstliche Befruchtungen, Sterilisationen oder Vorsorgekuren seien ausgeschlossen. Die Kosten bezahle vollständig das Land als Sozialhilfeträger, sagte der Senator.

Text und Foto: dpa /fw