Bessere Behandlungsangebote für psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter in NRW

Die Behandlung psychisch kranker oder süchtiger Straftäterinnen und -täter soll in Nordrhein-Westfalen verbessert werden. Dazu werde das über 20 Jahre alte Gesetz zum Maßregelvollzug grundlegend überarbeitet, teilte das NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf mit.

Unverhältnismäßig lange Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungsanstalten vermeiden

Die Behandlung psychisch kranker oder süchtiger StraftäterInnen soll in Nordrhein-Westfalen verbessert werden. Dazu werde das über 20 Jahre alte Gesetz zum Maßregelvollzug grundlegend überarbeitet, teilte das NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf mit. Eine unverhältnismäßig lange Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungsanstalten solle künftig vermieden werden.

Ein vom Landeskabinett bereits beschlossener Gesetzentwurf sehe auch vor, das Selbstbestimmungsrecht der untergebrachten Personen auszuweiten - insbesondere in Behandlungsangelegenheiten. Auch die forensischen Ambulanzen sollen gestärkt werden, da sie in besonderer Weise an einer erfolgreichen Eingliederung in die Gesellschaft mitwirkten, teilte das Gesundheitsministerium mit. Außerdem sei eine möglichst gleichmäßige Verteilung forensischer Einrichtungen im Land geplant. Das Gesetz soll nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen voraussichtlich zum 1. Juni in Kraft treten.