Betrug: Vater kassierte Hilfsgelder für HIV-kranken Sohn

Das Amtsgericht in Krefeld hat einen Vater verurteilt, der eine halbe Million Euro für seinen HIV-infizierten Sohn kassiert hatte – ohne dessen Wissen. Vor Gericht nahm der Fall eine überrasc

Das Amtsgericht in Krefeld hat einen Vater verurteilt, der eine halbe Million Euro für seinen HIV-infizierten Sohn kassiert hatte – ohne dessen Wissen. Vor Gericht nahm der Fall eine überraschende Wende.

Ein Vater aus Grefrath am Niederrhein hat für seinen HIV-infizierten Sohn ohne dessen Wissen insgesamt eine halbe Million Euro Hilfsgelder kassiert. “Ich bin in Tränen ausgebrochen, als ich davon erfahren habe”, sagte der 30-jährige Sohn am Montag als Zeuge vor dem Krefelder Amtsgericht. Der Vater, ein 63-jähriger Versicherungsvertreter, wurde wegen Betruges und Urkundenfälschung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 7000 Euro an seinen Sohn zahlen.

Vor Gericht kam heraus: Das eigentliche Opfer ist nicht der Sohn, wovon die Anklage ausging, sondern die Bundesstiftung, die die Gelder seit 1994 ausgezahlt hatte. Der Vater hatte der Stiftung nämlich verschwiegen, dass er einen Zivilprozess gegen ein Krankenhaus um die Ursache der HIV-Infektion verloren hatte.

Ursache der Infektion ungeklärt

Seine Frau, die bereits an Aids gestorben ist, hatte sich angeblich bei einer Blut-Transfusion in der Klinik mit dem Erreger infiziert. Die Frau soll das HI-Virus dann auf ihren Sohn übertragen haben. Weil die Ursache aber ungeklärt blieb, hätte der Sohn gar keinen Anspruch auf das Geld gehabt.

Für die Bundesstiftung “Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte mit HIV infizierte Personen” in Bonn erklärte eine Vertreterin, die Gelder seien damals großzügig genehmigt worden, weil viele der Betroffenen eine sehr kurze Lebenserwartung hatten. In den 1980er Jahren hatten sich Tausende durch HIV-belastetes Spenderblut mit dem hochgefährlichen Virus infiziert.

Der Sohn war vor kurzem eher zufällig auf ein Schreiben der Stiftung gestoßen und hatte dort angerufen: So flog der Schwindel auf. Ihm droht nun die Rückforderung des Geldes, das er lediglich ein halbes Jahr lang bezogen hatte.

Der Vater hatte Briefe unter dem Namen des Sohnes verfasst und dessen Unterschrift gefälscht. Er habe die Tat bei seinem Geständnis noch schönzureden versucht, kritisierte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und fünf Monate Haft für den 63-Jährigen gefordert – ohne Bewährung.

Text und Foto: dpa /fw