Bundesrat billigt eHealth-Gesetz

Der Bundesrat hat am Freitag das eHealth-Gesetz zur schnelleren Einführung des elektronischen Datenaustauschs im Gesundheitswesen gebilligt. Danach soll die elektronische Gesundheitskarte künftig a

Der Bundesrat hat am Freitag das eHealth-Gesetz zur schnelleren Einführung des elektronischen Datenaustauschs im Gesundheitswesen gebilligt.

Danach soll die elektronische Gesundheitskarte künftig auch Patientendaten speichern können. So sollen Ärzte bei einem Notfall Informationen über Vorerkrankungen, Allergien und verschriebene Medikamente von der Karte des Patienten abrufen können. Als Anreiz erhalten Ärzte und Krankenhäuser eine Vergütung, wenn sie elektronische Notfall-Datensätze oder Entlassungsbriefe erstellen.

Nach jahrelangen Verzögerungen und Blockaden will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit dem Gesetz den Zeitdruck auf Industrie und Akteure im Gesundheitswesen erhöhen. Er verlangt möglichst schnell klare Regelungen für die Technik, um mit Patientendaten sicher kommunizieren zu können.

Doch offenbar drohen schon wieder Fristverletzungen wegen Lieferschwierigkeiten bei den Herstellern von mehr als einem halben Jahr bis zum Frühjahr 2017. Gröhe versicherte hingegen, die Einführung könne nach jetzigem Stand noch 2016 beginnen.

Text: dpa /fw

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