Bundesverfassungsgericht will Urteil zum Sterbehilfe-Verbot bis Ende Februar verkünden

Das Bundesverfassungsgericht will am 26. Februar sein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verkünden. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Geklagt haben schwerkranke Menschen, Ärztinnen und Ärzte sowie professionelle Suizidhelferinnen und -helfer.

Paragraf 217 kollidiert möglicherweise mit Recht auf selbstbestimmten Tod

Das Bundesverfassungsgericht will am 26. Februar sein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verkünden. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Geklagt haben schwerkranke Menschen, Ärztinnen Ärzte und professionelle Suizidhelferinnen und -helfer.

Paragraf 217 im Strafgesetzbuch stellt seit Ende 2015 die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. Angehörige und "Nahestehende" sind von dem Verbot ausgenommen. Der Bundestag wollte so verhindern, dass Suizidhilfe-Vereine wie Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas aus der Schweiz ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten. Der Begriff "geschäftsmäßig" umfasst aber nicht nur kommerzielle Leistungen, sondern auch die wiederholte unentgeltliche Unterstützung.

Von ärztlicher Seite besteht die Furcht, sich strafbar zu machen oder zumindest in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen. Legal ist, das Sterben möglichst erträglich zu gestalten. Außerdem müssen lebensverlängernde Maßnahmen auf Patientenwunsch hin abgebrochen werden. Einige Ärztinnen und Ärzte würden im Einzelfall aber auch gerne mehr tun.

In der zweitägigen Verhandlung im April 2019 hatten das Gericht das Verbot sehr kritisch hinterfragt. Zentrale Frage ist, ob sich aus dem Recht eines jeden Menschen auf einen selbstbestimmten Tod ein Anspruch auf Unterstützung ableiten lässt.