Cannabis-Tag "420" wird 2020 digital gefeiert

Geselliges Kiffen in der Corona-Krise: prominente Marihuanafreundinnen und -freunde, darunter Country-Star Willie Nelson und Musiker-Schauspieler Jeff Bridges, haben den traditionellen Kiffer-Tag "420" am 20.04. mit einem Online-Event gefeiert.

Online-Event statt Veranstaltung im Golden Gate Park

Geselliges Kiffen in der Corona-Krise: prominente MarihuanafreundInnen, darunter Country-Star Willie Nelson und Musiker-Schauspieler Jeff Bridges, haben den traditionellen Kiffer-Tag "420" am 20.04. mit einem Online-Event gefeiert.

Am 20. April - als Datum mit 4/20 abgekürzt - finden in den USA gewöhnlich Cannabis-Treffen statt, die wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr ausfallen mussten. In San Francisco etwa war das jährliche Smoke-In, das gewöhnlich 15.000 Cannabis-KonsumentInnen in den Golden Gate Park lockt, abgesagt worden. Park Ranger standen zur Überprüfung am Eingang des Parks.

Nelson ("On the Road Again") lud stattdessen zu einem Streaming-Event ein, das die Country-Legende mit Sohn Lukas von seiner Ranch in Texas moderierte. "Cannabis ist eine Pflanze, die gut für dich ist und Ängste abbaut", sagte der langjährige Stoner und Legalisierungsbefürworter. Zu dem Livestream schalteten sich Künstler wie Ziggy Marley, Jack Johnson, Wynonna Judd und Billy Ray Cyrus dazu. Oscar-Preisträger Matthew McConaughey gratulierte Nelson zum bevorstehenden 87. Geburtstag am 29. April.

Nelsons "Last Prisoner Project" setzt sich für Freilassung von Häftlingen ein, die wegen kleinerer Drogendelikten verurteilt wurden

Die Aktion startete nachmittags um 16.20 (Ortszeit) und war nach Kiffer-Tradition auf vier Stunden und zwanzig Minuten angesetzt. Nelson wollte damit auch Spenden für das "Last Prisoner Project" sammeln, das sich für die Freilassung von Häftlingen einsetzt, die wegen kleinerer Drogendelikten verurteilt wurden.

Legales Kiffen ist in Nordamerika weiter auf dem Vormarsch. 33 US-Bundesstaaten lassen inzwischen den Gebrauch von Marihuana zu medizinischen Zwecken oder für den privaten Genuss zu, doch nach Bundesgesetzen ist die Droge weiter verboten.