Chirurg darf auf Millionen-Entschädigung nach Organspendeskandal hoffen

Der im Göttinger Organspendeskandal freigesprochene Arzt darf weiter auf eine Millionen-Entschädigung hoffen. Das Oberlandesgericht halte die Berufung des Landes Niedersachsen im Wesentlichen für unbegründet, sagte die Richterin in einer vorläufigen rechtlichen Bewertung.

Oberlandesgericht hält Berufung des Landes Niedersachsen im Wesentlichen für unbegründet

Der im Göttinger Organspendeskandal freigesprochene Arzt darf weiter auf eine Millionen-Entschädigung hoffen. Das Oberlandesgericht halte die Berufung des Landes Niedersachsen im Wesentlichen für unbegründet, sagte die Richterin in einer vorläufigen rechtlichen Bewertung. Mit dem Berufungsprozess in Braunschweig wehrt sich Niedersachsen gegen eine Millionen-Zahlung an den im Transplantationsskandal freigesprochen Mediziner.

2019 hatte das Landgericht Braunschweig dem Chirurg rund 1,2 Millionen Euro Entschädigung zugesprochen. Ein Großteil davon bezieht sich auf verpasstes Gehalt von 50.000 Dollar pro Monat in Jordanien, wo der Arzt eigentlich eine neue Stelle antreten wollte. Der Chirurg wurde aber 2013 in U-Haft genommen. Ihm wurde u.a. vorgeworfen, Laborwerte zugunsten seiner PatientInnen manipuliert zu haben, damit diese eher ein Spenderorgan erhielten. 2015 wurde er dann in einem bundesweit aufsehenerregenden Prozess vom Landgericht Göttingen vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen.

Der Organspendeskandal hatte 2012 dennoch weitreichende Folgen. An mehreren deutschen Kliniken wurden Manipulationen aufgedeckt, wodurch das Vertrauen in die Transplantationsmedizin nachhaltig erschüttert wurde. Wann ein Urteil zur Millionen-Entschädigung für den Arzt fällt, blieb zunächst offen.