COVID-19: Nur Schutz durch allgemeine Impfpflicht

Schwierige Abgrenzungsfragen, der Gleichbehandlungsgrundsatz und die geringe Wahrscheinlichkeit, damit die Viruszirkulation in der Bevölkerung insgesamt zu verringern, sprechen aus Sicht von Juristen gegen eine Impfpflicht nur für bestimmte Berufsgruppen.

Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit überwiegt gegenüber Freiheitsrechten

Schwierige Abgrenzungsfragen, der Gleichbehandlungsgrundsatz und die geringe Wahrscheinlichkeit, damit die Viruszirkulation in der Bevölkerung insgesamt zu verringern, sprechen aus Sicht von Juristen gegen eine Impfpflicht nur für bestimmte Berufsgruppen.

Eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland ist laut eines Gutachtens im Auftrag des baden-württembergischen Sozialministeriums notwendig. Impfpflichten lediglich für bestimmte Berufs- oder Bevölkerungsgruppen "sind gegenüber einer allgemeinen Impfpflicht nicht vorrangig heranzuziehen", heißt es in der Expertise der Stuttgarter Wirtschaftskanzlei Oppenländer, die der "Schwäbischen Zeitung" (Dienstag) vorliegt. Sie könnten nicht in gleicher Weise dazu beitragen, "die Viruszirkulation in der Bevölkerung insgesamt zu verringern". Außerdem würden sie schwierige Abgrenzungsfragen aufwerfen. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz spricht aus Sicht der Juristen eher dagegen.

Impfverweigerer werden ihre Meinung nicht ändern

Die juristischen Gutachter werten eine allgemeine Impfpflicht nicht nur als zulässig - sie sei in der aktuellen Situation sogar geboten. Zwar seien mit ihr Eingriffe in Freiheitsgrundrechte verbunden - vor allem mit Blick auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Religionsfreiheit und das Elternrecht. "Diese Eingriffe lassen sich jedoch verfassungsrechtlich rechtfertigen", sagen die Gutachter. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit beinhalte eine "Schutzpflicht" des Staates für seine Bürger.

Zudem sei es nicht anzunehmen, dass Menschen, die sich bisher trotz einfachem Zugang zu kostenlosen Impfangeboten, trotz aller Informationskampagnen und 3G- beziehungsweise 2G-Regelungen nicht haben impfen lassen, dies mit weiteren Appellen, Anreizen oder noch mehr Aufklärung doch noch tun würden.