COVID-19 oft als Berufskrankheit in Gesundheitsberufen anerkannt

In Deutschland haben einem Medienbericht zufolge gesetzliche Unfallversicherer in fast 6.000 Fällen COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt.

Beschäftigte im Gesundheitswesen zwischen März und Mai 2020 am stärksten von Krankschreibungen in Zusammenhang mit COVID-19 betroffen

In Deutschland haben einem Medienbericht zufolge gesetzliche Unfallversicherer in fast 6.000 Fällen COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt. Bis zum 3. Juli sind 5.762 COVID-19-Fälle von Menschen anerkannt worden, die sich während ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Coronavirus infizierten, wie die "Ärzte Zeitung" unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) berichtete. Nach Angaben der DGUV sind alle Betroffenen im Gesundheitswesen tätig.

Zudem waren zwischen März und Mai 2020 Beschäftigte im Gesundheitswesen am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit COVID-19 betroffen, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK mitteilte. In Berufen der Altenpflege sei die Fehlzeiten-Rate mit 1.283 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherten Beschäftigten so hoch wie in keinem anderen Beruf. Ähnlich hoch sei die Rate in der Gesundheits- und Krankenpflege mit 1.237 Betroffenen je 100.000 Beschäftigten. Der Durchschnittswert liege bei lediglich 474 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherten Beschäftigten.

In der AOK-Statistik zeigen sich regionale Unterschiede. In einstigen Corona-Hotspot-Regionen wie dem nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg oder dem Hohenlohekreis in Baden-Württemberg lag die Quote der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen etwa bei 2,2 beziehungsweise 2,1 Prozent und damit weit über dem Bundesdurchschnitt von 0,5 Prozent. Der Kreis-Gütersloh habe mit einer AU-Quote von 0,42 Prozent bis Mai 2020 noch unter dem Bundesdurchschnitt gelegen.