DÄV/AXA: Kunden werden schriftlich gefragt, ob das versicherte Tagegeld noch dem aktuellen Bedarf entspricht

Über die Probleme  eines Versicherten der Deutschen Ärzteversicherung mit dem Service der DÄV/AXA sprach esanum mit Meike Herbers, Leiterin des Zielgruppenmanagements in der AXA Krankenversicherung.

Über die Probleme  eines Versicherten der Deutschen Ärzteversicherung mit dem Service der DÄV/AXA sprach esanum mit Meike Herbers, Leiterin des Zielgruppenmanagements in der AXA Krankenversicherung. 

esanum: Ihr Mitglied beklagt unzureichende Beratung bei der Anpassung seiner Krankentagegeldversicherung an sein gestiegenes Einkommen. Ist diese Versicherung ein ungeliebtes Anhängsel in Ihrem Unternehmen?

Herbers: Die Krankentagegeldversicherung ist für uns ganz und gar kein "ungeliebtes Anhängsel". Ganz im Gegenteil: Eine gute finanzielle und bedarfsgerechte Absicherung unserer Kunden im Krankheitsfall ist für uns von größter Bedeutung. Um eine bestmögliche Beratung – auch unserer rund 200.000 Kunden mit einer Krankentagegeldversicherung – zu gewährleisten, schulen wir unsere Vermittler und Repräsentanten regelmäßig.

esanum: Das scheint in diesem Fall nichtviel genutzt zu haben. Der Versicherte wurde nicht darauf hingewiesen, dass er seine Versicherung selbständig anpassen muss und es wurde bei der Berechnung sogar Netto und Brutto verwechselt.

Herbers: Leider können wir in Bezug auf die Beratungsleistung in diesem konkreten Einzelfall keinen Kommentar abgeben, da uns die näheren Umstände hier schlichtweg nicht bekannt sind. Wir bitten hierfür um Verständnis. Dennoch möchten wir gerne Stellung nehmen: Das versicherbare Einkommen in der Krankentagegeldversicherung haben wir für unsere Kunden z. B. im Antrag möglichst nachvollziehbar erläutert. So sollte für privat krankenversicherte Arbeiter/-innen/Angestellte das Nettoeinkommen zuzüglich der vollen Beiträge für Kranken-, Renten- und Pflegepflichtversicherung bzw. für gesetzlich Versicherte stets die Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld abgesichert werden.

Zusätzlich zu den regelmäßigen Gesprächen mit ihrem persönlichen Vermittler bzw. Repräsentanten der DÄV weisen wir unsere Kunden, die bei uns ein Krankentagegeld versichert haben, auch schriftlich auf den möglichen Bedarf einer Erhöhung des Tagesgeldes hin. Konkret wird den Kunden die Frage gestellt, ob das versicherte Tagegeld noch dem aktuellen Bedarf entspricht – denn Tagegelder steigen nicht automatisch.

esanum: Aber Sie könnten die Versicherten dabei unterstützen, regelmäßig an diesen Schutz zu denken und ihn zu aktualisieren?

Herbers: Richtig. Daher senden wir unseren Kunden konkrete Angebote mit vorbereiteten Annahmeerklärungen zu. Diese Kundenaktionen zur Erhöhung der Krankentagegelder sind weiterhin fest eingeplant und sollen in Zukunft sogar noch ausgebaut werden. Erfahrungsgemäß liegt die Annahmequote hier nur bei rund 5 Prozent – bisweilen auch, weil die Schreiben im Alltag untergehen können. Aus diesem Grund nutzen wir auch weitere Kommunikationswege, beispielsweise mit unserer Kundenzeitung, um auf die Bedeutung der regelmäßigen Überprüfung des Versicherungsschutzes hinzuweisen.

esanum: Es gibt die Option einer Anpassung der Versicherung nach Einkommenserhöhung ohne Gesundheitsprüfung. Ist das so?

Darauf wurde der Kunde nicht hingewiesen. Aber das wäre seine Rettung gewesen, jetzt ist er um 2.400 Euro unterversichert und kommt aus dem Dilemma nicht mehr heraus.

Herbers: Leider können wir keinen Kommentar zu diesem konkreten Einzelfall abgeben, da wir die näheren Umstände wie den Vertriebspartner, den konkreten Tarif inklusive der für den Kunden geltenden tariflichen Bedingungen, mögliche Aktionsmailings an den Kunden etc. hier weiter nicht bewerten können. Das ist schade.

Dennoch nehmen wir gern noch einmal allgemein zu Ihrer Frage Stellung: Um unseren Kunden die Möglichkeit zu geben, ihr Krankentagegeld bei einer Erhöhung des Nettoeinkommens aus der beruflichen Tätigkeit anzupassen, haben unsere aktuellen Tarife in den Tarifbedingungen eine entsprechende tarifliche Option. Hiernach steht dem Kunden das Recht zu, sein Krankentagegeld im Verhältnis der aktuellen Steigerung des Nettoeinkommens zu erhöhen. Sofern der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Veränderung des Nettogehalts gestellt wird, entfallen Wartezeiten und – wie von Ihnen richtig beschrieben - eine erneute Gesundheitsprüfung.