DGK fordert Ausnahmen bei Krankenhausreform

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat Ausnahmeregelungen bei der 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturreform gefordert.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat Ausnahmeregelungen bei der 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturreform gefordert.

So solle es zwar Zuschläge für besonders gute Leistungen von Häusern geben. Abschläge für schlechte Leistungen seien aber "kein Instrument zur Qualitätsverbesserung", heißt es in einem Positionspapier für die Bundestagswahl im September, das am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde.

Außerdem solle auf Kliniken Rücksicht genommen werden, die zwar die Anforderung an Mindestmengen bei einzelnen Leistungen nicht erfüllten, gleichwohl aber eine hohe Qualität böten, hieß es weiter. Das Krankenhausstrukturgesetz gibt vor, wie oft eine bestimmte Behandlung in einer Klinik durchgeführt werden muss, damit sie diese weiter anbieten darf. So soll sichergestellt werden, dass die Klinik bei solchen Eingriffen ausreichend Erfahrung hat.

Für die neuen Qualitätskontrollen vor Ort dürfe nicht der von den Krankenkassen finanziell abhängige Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zuständig sein, verlangt die DKG. Diese Aufgabe sollte Krankenkassen und Leistungserbringern gemeinsam auf Landesebene übertragen werden.

Auch die Überprüfung der Qualitätssicherung bei niedergelassenen Ärzten müsse transparenter gestaltet werden. Es gehe um eine Qualitätssicherung, die für den stationären wie den ambulanten Sektor gemeinsam weiterentwickelt werden müsse.