DGPPN: Referentenentwurf zur Psychotherapeutenausbildung gefährdet Patientensicherheit

Der Referentenentwurf für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung gefährde in höchstem Maße die Patientensicherheit und sei aus Sicht der DGPPN entschieden abzulehnen.

„Der Referentenentwurf ist unverantwortlich“

Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThGAusbRefG) gefährde in höchstem Maße die Patientensicherheit und sei aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) entschieden abzulehnen, so eine Pressemeldung der DGPPN. Die Verabreichung von Medikamenten müsse Ärzten vorbehalten bleiben, die im Gesetz geplante Befugnis für nicht-ärztliche Berufe schade Menschen mit psychischen Erkrankungen. Was in Deutschland als Garant für eine hochwertige Versorgung gelte, dürfe nicht von heute auf morgen abgeschafft werden: Für Menschen mit psychischen Erkrankungen dürfe es keine Parallelversorgung geben.

Die DGPPN kritisiert aufs Schärfste die in der Reform vorgesehene Trennung von der Medizin. Demnach wäre es zukünftig möglich, eine psychotherapeutische Behandlung ohne vorherige ärztliche Abklärung der möglicherweise vorliegenden somatischen Ursachen zu beginnen. In ihrer Stellungnahme nennt die DGPPN Beispiele wie eine durch eine Schilddrüsenerkrankung ausgelöste Depression oder eine Psychose, der eine Autoimmunerkrankung zugrunde liegen kann. Eine fachärztliche Konsultation wird für unabdingbar gehalten, um eine differenzierte Diagnostik und Indikationsstellung zu gewährleisten.

Laut DGPPN sei der Gesetzesentwurf ein Versuch, eine Parallelversorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu etablieren, die eine ganzheitliche Sicht auf die Erkrankung vernachlässigt und die bestehenden Versorgungsstrukturen in ihrer Vernetzung unterwandert. So würden Patientinnen und Patienten diskriminiert und ihre Sicherheit aufs Spiel gesetzt.

Weiterhin sieht der Entwurf Modellstudiengänge vor, nach deren Abschluss nicht-ärztlichen Psychotherapeuten die Verordnung von Medikamenten erlaubt wäre. Damit bewege sich die geplante Änderung außerhalb der im deutschen Gesundheitssystem gültigen Qualitätsstandards. „Der Referentenentwurf ist unverantwortlich“, betont DGPPN-Präsident Professor Andreas Heinz.

Mit einer Stellungnahme wendet sich die DGPPN deshalb heute an das Bundesgesundheitsministerium und fordert alle verantwortlichen Entscheidungsträger auf, diesen Referentenentwurf für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung entschieden abzulehnen.

Quelle: DGPPN