Drei Anträge auf Amtsenthebung bei Kassenärztlicher Vereinigung Berlin

Gierige Ärzte? Hohe Sonderzahlungen haben das Vertrauen in den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung erschüttert. Auch die Rückzahlung der Gelder beendete die Affäre nicht – sie schwelt w

Gierige Ärzte? Hohe Sonderzahlungen haben das Vertrauen in den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung erschüttert. Auch die Rückzahlung der Gelder beendete die Affäre nicht – sie schwelt weiter.

Mehr als drei Jahre nach der Affäre um hohe Sonderzahlungen will die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV) am Donnerstag über die Abwahl ihres Vorstands entscheiden. Für die Vertreterversammlung stehen drei Anträge auf Amtsenthebung auf der Tagesordnung. In der Affäre hatte sich der dreiköpfige KV-Vorstand 2011 mit Genehmigung der Vertreterversammlung sogenannte Übergangsgelder in Höhe von rund einer halben Million Euro auszahlen lassen. Die Summe wird rechtlich nach dem Ausscheiden aus dem Amt gezahlt. Die drei Mediziner im Vorstand wurden 2011 jedoch von der Versammlung wiedergewählt – und behielten das Geld trotzdem. Erst auf großen politischen Druck hin zahlten sie die Summe zurück.

Die Vertreterversammlung ist das Parlament der KV. Nur sie kann ihren Vorstand abwählen. Es ist allerdings ungewiss, ob die Versammlung den Anträgen folgen wird. Denn die sechsjährige Amtszeit des Vorstands endet bereits im Dezember 2016. Mit einer Amtsenthebung ist auch die Frage verbunden, ob sich für diesen kurzen Zeitraum Nachfolger finden.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin organisiert die ambulante medizinische Versorgung aller gesetzlich versicherten Berliner. Ihr gehören rund 6800 niedergelassene Ärzte und rund 1600 Psychologische Psychotherapeuten an. Ihr Vorstand überwacht die Geschäfte und handelt mit den Krankenkassen Verträge und Honorare aus.

Insider berichten, dass viele niedergelassene Ärzte mit der Arbeit ihres Vorstands zufrieden sind, weil er für viele Gruppen höhere Honorare erreichte. Auch das habe eine frühere Abwahl verhindert. Kritiker der Sonderzahlungen verstummten jedoch auch nicht.

Nach ersten Medienberichten über die Affäre war zunächst die Senatsverwaltung für Gesundheit als Rechtsaufsicht über die KV eingeschritten und hatte die Rückzahlung der Übergangsgelder gefordert. Das waren 183 000 Euro pro Vorstand. Die KV klagte dagegen, zog die Klage dann aber wieder zurück. Denn das Landessozialgericht hatte bereits während der Verhandlung klargemacht, dass es die Zahlungen für rechtswidrig hält.

Text: dpa /fw