Entwarnung nach Tuberkulose-Todesfällen in Thüringen

Zwei tödliche Fälle von Tuberkulose haben in Thüringen Diskussionen um die Infektionskrankheit ausgelöst. Ein höheres Erkrankungsrisiko gebe es aber nicht, betont das zuständige Ministerium - auch wenn die Zahl der Neuerkrankungen zuletzt vergleichsweise hoch war.

Zwei tödliche Fälle von Tuberkulose haben in Thüringen Diskussionen um die Infektionskrankheit ausgelöst

Ein höheres Erkrankungsrisiko gebe es aber nicht, betont das zuständige Ministerium - auch wenn die Zahl der Neuerkrankungen zuletzt vergleichsweise hoch war.

Nach dem Bekanntwerden von zwei Todesfällen aufgrund von Tuberkulose hat das Gesundheitsministerium nun aktuelle Fallzahlen zu der Infektionskrankheit in Thüringen vorgelegt. Demnach sind im laufenden Jahr bis Anfang Juli bisher 46 Erkrankungsfälle bekannt. Im vergangenen Jahr lag die Gesamtzahl der registrierten Neuerkrankungen bei 110. Ein Tiefstand wurde zuletzt 2013 mit 67 Fällen erreicht.

Ende Juni war bekanntgeworden, dass in diesem Jahr bereits zwei Patienten an Tuberkulose gestorben sind. Auch im vergangenen Jahr sind in Thüringen zwei Menschen durch Tuberkulose ums Leben gekommen. Bei den aktuellen Fällen wurden die Patienten im Landkreis Nordhausen behandelt. Es seien die ersten Todesfälle durch die Krankheit seit Jahren in dem Landkreis gewesen, erklärte eine Sprecherin.

Die aktuellen Auswertungen und Analysen der Tuberkulose-Erkrankungen ließen allerdings keinen Hinweis auf ein steigendes Infektionsrisiko in Thüringen erkennen, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Grundsätzlich sei aber seit 2014 ein Anstieg der Fallzahlen zu beobachten. Mit 112 Erkrankungsfällen 2016 und den 110 Fällen 2017 bewege sich die Zahl auf einem ähnlich hohen Niveau.

Als Ursache für die Entwicklung verweist das Ministerium auf Asylsuchende: Deren Anzahl habe auch in Thüringen 2014 und 2015 zu-, seit 2016 aber wieder abgenommen. 2018 seien bislang 28 Erkrankungen (61 Prozent) bei Asylbewerbern und anderen Ausländern gemeldet worden.

Der Umgang mit der Krankheit ist in Deutschland stark geregelt. Ärzte müssen Tuberkulosefälle an Gesundheitsämter melden. Besondere Wachsamkeit sei nicht nur bei Migranten, sondern auch bei älteren und sozial schwachen Menschen geboten, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

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