Falscher Arzt zu fünf Jahren Haft verurteilt

Immer wieder gelingt es einem Familienvater mit falschen Papieren als Arzt eingestellt zu werden. Selbst eine Verurteilung kann ihn nicht stoppen. Doch nun erwartet den Wiederholungstäter eine harte Haftstrafe.

Keine Nachsicht wegen Unbelehrbarkeit des Angeklagten

Immer wieder gelingt es einem Familienvater mit falschen Papieren als Arzt eingestellt zu werden. Selbst eine Verurteilung kann ihn nicht stoppen. Doch nun erwartet den Wiederholungstäter eine harte Haftstrafe.

Ein falscher Arzt ist in Kassel zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 37-Jährigen am Mittwoch unter anderem wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, Betrug und versuchter Körperverletzung schuldig. Er hatte sich mit falschen Dokumenten als Arzt beworben und war auch eingestellt worden. Der libysche Staatsangehörige war Wiederholungstäter: Selbst ein Urteil wegen ähnlicher Vergehen hielt ihn nicht von weitere Straftaten ab. "Das kann und muss bei der Strafzumessung eine erhebliche Rolle spielen", sagte der Vorsitzende Richter.

Der 37-Jährige muss außerdem 22.000 Euro zurückzahlen, die er als Arzt verdient hatte. Die vorige Verurteilung zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft wurde in die neue Strafe eingerechnet. Das aktuell Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Dreistigkeit des Mannes versetzte Richter und Staatsanwaltschaft immer wieder in Erstaunen. Er hatte sich eine ganze Sammlung von gefälschten Unterlagen zugelegt - von Zulassungen bis zur Aufenthaltsberechtigung. So täuschte er Arbeitgeber und Personalvermittler. Er wurde in einer Kasseler Praxis, einer Klinik in Melsungen sowie in einer Klinik in Kemnath eingestellt. In Libyen hatte der Mann zwar eine medizinische Ausbildung gemacht. Bei einer Kenntnisprüfung in Deutschland war er aber durchgefallen.

"Es ist praktisch nie eine Original-Urkunde verlangt worden."

Vor Gericht flehte der Mann auch am letzten Verhandlungstag um Nachsicht wegen seiner drei Kinder. Die lange Haftstrafe mache ihn kaputt. "Sie haben sich selbst kaputt gemacht", sagte der Richter. Was dem Angeklagten zugute kam: Für Behandlungsfehler - unter anderem hatte er einem Säugling ein falsches Medikament verschrieben - wurde er nicht bestraft, weil das Gericht keinen Vorsatz sah und niemand verletzt wurde.

Die Täuschungen in Kliniken und der Praxis sind dem 37-Jährigen laut Gericht leicht gemacht worden. "Es ist praktisch nie eine Original-Urkunde verlangt worden." Selbst Widersprüche in den Unterlagen seien nicht aufgefallen.