Genome Editing ins Gentechnikgesetz

Verbände betonen die dringende Notwendigkeit, das bestehende Gentechnikgesetz hinsichtlich der Methoden des Genome Editing anzupassen, um dauerhafte Nachteile für Forschung und Entwicklung zu vermeiden.

Anpassung des Gentechnikgesetzes ist überfällig

Verbände betonen die dringende Notwendigkeit, das bestehende Gentechnikgesetz hinsichtlich der Methoden des Genome Editing anzupassen, um dauerhafte Nachteile für Forschung und Entwicklung zu vermeiden.

Der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.) und der Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik (WGG e. V.) betonen die dringende Notwendigkeit, das bestehende Gentechnikgesetz hinsichtlich der Methoden des Genome Editing anzupassen, um dauerhafte Nachteile für Forschung und Entwicklung zu vermeiden.

Eine Anpassung des Gentechnikgesetzes ist aus Sicht von WGG und VBIO überfällig, denn die derzeitige Regulierung beruht auf dem Kenntnisstand der 1990er Jahre und wird dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik nicht gerecht. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Sommer 2018 orientierte sich ausschließlich am Prozess der Erzeugung – also am Eingriff ins Genom – und nicht am Resultat, also der letztlich daraus entstandenen Pflanze. Mit den neuen Methoden können aber die gleichen Mutationen erzeugt werden wie mit konventionellen Mutageneseverfahren. Die Entscheidung des EuGH-Urteils kann zukünftig dazu führen, dass zwei in dieser Hinsicht genetisch identische Pflanzen unterschiedlich reguliert werden müssen.

Ausgehend vom Produkt ist aber der Nachweis, ob eine Veränderung durch Genome Editing entstanden ist, oder durch natürliche Mutation in vielen Fällen bislang gar nicht möglich. Ein verantwortungsvoller Umgang mit technologischen Entwicklungen bedeutet für VBIO und WGG, positive und negative Effekte auf unterschiedlichen Ebenen abzuwägen und zu beobachten, um ggf. steuernd einzugreifen. Das häufig zitierte Vorsorgeprinzip ist nicht spekulativ, sondern wissenschaftsbasiert anzuwenden.

Zu berücksichtigen sind auch die Folgen eines Verzichts auf eine Anpassung der GVO-Gesetzgebung. "Dringend benötigte klima- und krankheitsresistente oder ertragreichere Pflanzen können nicht zeitnah gezüchtet werden", betonte Prof. Dr. Klaus-Dieter Jany, 1. Vorsitzender des WGG. "Dabei weist gerade der Weltklimarat (IPCC) in seinen jüngsten Sonderbericht auf die Bedeutung von Genome Editing in Zeiten des Klimawandels hin", so Prof. Dr. Felicitas Pfeifer, Vizepräsidentin des VBIO.

Sollte die Anwendung von Methoden des Genome Editing in der EU eingeschränkt bleiben, fürchten VBIO und WGG zudem einen massiven Know-how-Verlust in Europa. Sie fordern die Politik daher auf, sich auf europäischer Ebene für eine faktenbasierte Anpassung der Richtlinie 2001/18/EC einzusetzen, die ein differenziertes Herangehen ermöglicht.