Gericht urteilt über todkranke Pippa - Ärzteschaft darf Geräte abstellen

Mit fünf Jahren sollte Pippa ihr Leben eigentlich noch vor sich haben. Tatsächlich halten nur noch Geräte sie am Leben. Dieses zu beenden, sei in Pippas bestem Interesse, urteilt nun ein Gericht. Doch ihre Mutter sieht das anders.

Fünfjährige leidet an akuter nekrotisierender Enzephalopathie

Mit fünf Jahren sollte Pippa ihr Leben eigentlich noch vor sich haben. Tatsächlich halten nur noch Geräte sie am Leben. Dieses zu beenden, sei in Pippas bestem Interesse, urteilt nun der High Court in London. Die ÄrztInnen dürfen die lebenserhaltenden Geräte abstellen. Doch ihre Mutter sieht das anders.

Der Fall sei "herzzerreißend", gab der Richter zu. Doch es sei im besten Interesse der Fünfjährigen, sie nicht weiter am Leben zu erhalten. Ob im Krankenhauszimmer oder zuhause am Beatmungsgerät - Pippa bekomme von ihrer Umwelt und anderen Menschen nichts mehr mit.

Seit rund zwei Jahren liegt Pippa Knight im Evelina Children's Hospital in London. Ein Beatmungsschlauch in der Nase und angeschlossene Geräte halten sie am Leben. Seit eine Grippeerkrankung zu schweren Schäden in ihrem Gehirn führte, leidet sie an einer seltenen Krankheit, der akuten nekrotisierenden Enzephalopathie.

Die Fünfjährige sei unfähig, Vergnügen zu empfinden - davon sind die ÄrztInnen überzeugt. Das Krankenhaus will daher die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden - gegen den Willen ihrer Mutter, der 41-jährigen Paula Parfitt: "Ich will, dass Pippa die Chance hat, nach Hause zu kommen und bei ihrer Familie zu sein." Am Beatmungsgerät will sie ihre Tochter zuhause weiter pflegen - und kämpft deshalb vor Gericht.

Verantwortung für Entscheidung liegt beim Gericht

"Frau Parfitt hat so hart für Pippa gekämpft, wie man es nur als Eltern kann", erkannte der Richter in seinem Urteil an. "Doch die Verantwortung für die Entscheidung liegt beim Gericht, nicht bei ihr." Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen: Man werde Berufung gegen das Urteil einlegen, kündigten die AnwältInnen der Mutter direkt nach der Entscheidung an.

Der Fall Pippa erinnert an ähnliche tragische Prozesse in Großbritannien: An Charlie Gard, der im Alter von elf Monaten starb, und an Alfie Evans, der nur 23 Monate alt wurde. Beide Jungen hatten einen seltenen Gen-Defekt, in beiden Fällen schaltete sich sogar der Papst ein, um die britische Justiz dazu zu bringen, einer Behandlung im Ausland zuzustimmen. Vergebens.

Leiter der Abteilung für Kinderkardiologie und Pädiatrische Intensivmedizin am Universitätsklinikum München: Denkmuster des Gerichts in Deutschland unvorstellbar 

"Die Ärzte - und auch die Richter - in Großbritannien nehmen für sich in Anspruch, dass sie besser entscheiden können, was für das Wohl des Kindes am besten ist", sagte Nikolaus Haas, Leiter der Abteilung für Kinderkardiologie und Pädiatrische Intensivmedizin am Universitätsklinikum München, schon während des Verfahrens rund um den Fall Pippa.

Hierzulande sei das anders: "Dieses Denkmuster ist für uns in Deutschland nicht vorstellbar. Wir haben gelernt, mit schwer behinderten Patienten anders umzugehen." Ähnliche Entscheidungen von deutschen Gerichten sind Fachleuten zufolge nicht bekannt.

Gericht lehnt auch zweiwöchige Versuchsphase für Pflege des Kindes zuhause ab

Besonders übel nimmt Pippas Mutter dem Londoner Gericht, dass es mit seinem Urteil auch eine zweiwöchige Versuchsphase für die Pflege des Kindes zuhause ablehnte. Niemand könne wissen, ob es Pippa nicht doch besser gehen würde, wenn sie zuhause im Kreis ihrer Familie sein würde, meint Parfitt. "Stattdessen hat das Gericht entschieden, alle Behandlungen von Pippa einzustellen, sodass sie stirbt."

Sie sei "am Boden zerstört", sagte die Mutter der Fünfjährigen nach dem Urteil. Doch die Hoffnung ganz aufgeben will sie noch nicht.