Gesetzliche Krankenkassen sollen Bluttest auf Down-Syndrom finanzieren

Der Deutsche Ärztetag fordert, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig generell die Kosten für einen vorgeburtlichen Bluttest auf das Down-Syndrom übernehmen sollen. Die finanzielle Situation der Eltern dürfe bei der Entscheidung, ein behindertes Kind zu bekommen und zu pflegen, nicht entscheidend sein.

Zugang zum Test nur mit entsprechender Beratung 

Der Deutsche Ärztetag fordert, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig generell die Kosten für einen vorgeburtlichen Bluttest auf das Down-Syndrom übernehmen sollen. Die finanzielle Situation der Eltern dürfe bei der Entscheidung, ein behindertes Kind zu bekommen und zu pflegen, nicht entscheidend sein.

Der Deutsche Ärztetag fordert, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig generell die Kosten für einen vorgeburtlichen Bluttest auf das Down-Syndrom übernehmen sollen. Dafür sprachen sich die Delegierten am Freitag in Münster aus. Die finanzielle Situation der Eltern dürfe bei der Entscheidung, ein behindertes Kind zu bekommen und zu pflegen, nicht entscheidend sein. Der Zugang zu den Tests müsse aber mit entsprechender Beratung begleitet werden.

Seit 2012 werden Schwangeren vorgeburtliche Bluttests angeboten, mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit einem Down-Syndrom auf die Welt käme. Lange hatte sich das zuvor nur mit einer Fruchtwasseruntersuchung abschätzen lassen. Bisher müssen die rund 130 Euro teuren Bluttests meist selbst gezahlt werden.

Entscheidung soll im August fallen

Hintergrund der Debatte ist ein laufendes Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken, der final über neue Kassenleistungen entscheidet. Das Gremium hat signalisiert, dass solche Bluttests bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken für Komplikationen als medizinisch begründet angesehen würden. Eine Entscheidung dazu soll voraussichtlich im August getroffen werden. Im April hatte sich bereits im Bundestag eine Mehrheit für eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen bei Risiko-Schwangerschaften ausgesprochen.