GKV hält Amalgam für gesundheitlich unbedenklich

Darauf weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zum Übereinkommen von Minamata durch den Bundesrat hin. Das Übereinkommen soll Gesundheit und Umwelt vor Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen schützen.

Amalgam in der Gesetzlichen Krankenversicherung für Kariesdefekte im Seitenzahnbereich in der Regel das Füllungsmaterial der Wahl

Darauf weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zum Übereinkommen von Minamata durch den Bundesrat hin. Das Übereinkommen soll Gesundheit und Umwelt vor Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen schützen.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: "Amalgam ist der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff und wird in den allermeisten Fällen problemlos vertragen. Die Aufnahme von Quecksilber entspricht in etwa der Größenordnung der Quecksilberbelastung durch Nahrung und ist – auch nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen – unbedenklich."

90 Länder, darunter Deutschland, hatten im Jahr 2013 in Japan Maßnahmen vereinbart, die vom Quecksilberabbau über die Verarbeitung in Produkten bis zur Freisetzung und Behandlung von Altlasten Gefahren für Mensch und Umwelt reduzieren sollen. Zu den Produkten gehört auch Dentalamalgam. Die entsprechenden Regelungen wurden jetzt in nationales Recht überführt.

Ausstiegt dient vorsorglichem Gesundheitsschutz

Der propagierte langsame Ausstieg aus der Verwendung von Amalgam hat allerdings vornehmlich ökologische und nicht gesundheitliche Gründe. "Dass seine Anwendung für Kinder und Schwangere sowie bei bestimmten Erkrankungen eingeschränkt wurde, dient – ähnlich wie bei einigen Arzneimitteln – dem vorbeugenden Gesundheitsschutz", betonte Eßer.

Das Parlament der Europäischen Union hatte kürzlich die neue EU-Quecksilberverordnung angenommen, die ab Januar 2018 in den Mitgliedstaaten gilt. Die Verordnung sieht zum Beispiel vor, dass Amalgam aus Gründen der Versorgungssicherheit als Füllungsmaterial in der EU beibehalten bleibt. Die EU-Kommission wird bis Ende Juni 2020 eine Machbarkeitsstudie zur Frage vorlegen, ob die Verwendung von Dentalamalgam auf lange Sicht – vorzugsweise bis 2030 – auslaufen kann.

Rückläufiger Trend bei Zahnamalgam

Nach Zahlen der KZBV ist der Trend bei der Verwendung von Amalgam, einer weichen, leicht formbaren Mischung aus verschiedenen metallischen Verbindungen, tendenziell rückläufig. Die Zahl neu gelegter Amalgamfüllungen nimmt seit Jahren ab. Diese entsprechen häufig nicht mehr den Wünschen der Patienten, was unter anderem mit gestiegenen ästhetischen Ansprüchen und dem Wunsch nach möglichst zahnfarbener Versorgung zusammenhängt.

Die Zahl der im Jahr 2015 neu abgerechneten Füllungen zu Lasten der GKV betrug – unabhängig vom Material – 51,6 Millionen. Etwa 30 Prozent des Gesamtbestandes aller vorhandenen Füllungen sind – vorsichtigen Schätzungen zufolge – noch aus Amalgam.

Möchte ein Zahnarzt in seiner Praxis kein Amalgam mehr verwenden, muss er Patienten eine Alternative anbieten, die nicht teurer ist, als eine Amalgamfüllung – im Seitenzahnbereich also zuzahlungsfrei. Tut der Behandler das nicht, verstößt er gegen vertragszahnärztliche Pflichten, zu denen sich die KZBV uneingeschränkt bekennt.