Hier kommt der Online-Hautarzt

Das mehrfach ausgezeichnete Modellprojekt "AppDoc – Online Hautarzt“, das seit November 2018 bei Hautproblemen jeder Art eine erste Einschätzung durch qualifizierte HautfachärztInnen aus Baden-Württemberg erlaubt, wird nun bundesweit verfügbar sein.

Fachärztliche Diagnostik ohne Ansteckungsgefahr

Das von der Landesärztekammer Baden-Württemberg genehmigte und mehrfach ausgezeichnete Modellprojekt "AppDoc – Online Hautarzt“ ermöglicht bereits seit November 2018 bei Hautproblemen jeder Art eine erste Einschätzung durch qualifizierte HautfachärztInnen aus Baden-Württemberg einzuholen. Mittlerweile wurden über 2.500 PatientInnen online beraten. Mit Genehmigung der Landesärztekammer öffnet sich das Modellprojekt nun für Betroffene und Hautarztpraxen bundesweit.

In der Corona-Krise können dermatologische Praxen aus ganz Deutschland ihre PatientInnen nun online und ohne Ansteckungsgefahr versorgen. Entwickelt wurde die App von Mitarbeitern des Universitätsklinikums Heidelberg (UKHD), des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) und am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg.

Drei Bilder aus unterschiedlichen Abständen und Winkeln und ein interaktiver Anamnesebogen: Mehr brauchte es für Menschen aus Baden-Württemberg nicht, um im Rahmen eines Modellprojekts eine fachärztliche Ersteinschätzung bei Hautproblemen jeder Art zu bekommen. In der Regel musste weniger als eine Stunde auf die Rückmeldung gewartet werden.

App bei ÄrztInnen und PatientInnen sehr beliebt

Die Praxen Durani und Jansen aus Heidelberg haben in den vergangen zwölf Monaten mehr als 2.500 PatientInnen bei Hautproblemen online unterstützt. „Etwa 70% der Patienten konnten so beraten werden, dass diese nicht mehr in die Praxis mussten. In über 90% der Fälle war anhand der eingesandten Bilder eine Diagnose möglich“, berichtete Wiebke Sondermann, Oberärztin an der Universitäts-Hautklinik Essen und Leiterin der externen wissenschaftlichen Evaluation des Modellprojekts. Mit 4,5 von 5 möglichen Sternen in den AppStores ist "AppDoc“ bei den PatientInnen sehr beliebt.

"Nur wenige Minuten auf die individuelle ärztliche Beratung warten zu müssen, ohne dafür in die Praxis zu fahren – das findet Zuspruch", konstatierte Jochen Utikal, Leiter der klinischen Kooperationseinheit für Dermatoonkologie des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) und lokaler wissenschaftlicher Beirat von "AppDoc".

Infektionsschutz könnte kaum besser laufen

Besondere Relevanz bekommt das Angebot in der Corona-Krise: Nicht nur die Patientenzahlen für die Online-Diagnostik verdoppelten sich in kürzester Zeit, auch viele HautärztInnen wollten ihren PatientInnen über die interaktive Plattform eine Online-Beratung ohne Ansteckungsgefahr anbieten – dies war jedoch bis zuletzt außerhalb Baden-Württembergs für das Modellprojekt aus berufsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Erst vor wenigen Wochen genehmigte die Landesärztekammer die Ausweitung des Dienstes auf andere Bundesländer: "So können wir viele Hautarztpraxen schnell entlasten und gleichzeitig auch für Patienten die Gefahr einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 substanziell reduzieren“, berichtete der Initiator des Online-Hautarztes, Titus Brinker, Assistenzarzt an der Universitäts-Hautklinik am Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) und Leiter der App-Entwicklung am DKFZ und am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg.

Dienstleistung ist für DermatologInnen nach GOÄ abrechenbar

In Zukunft können PatientInnen bei dem neuen Dienst über eine Radiusfunktion HautärztInnen aus der Nähe auswählen, die sie bereits persönlich kennen. Der neue bundesweite Dienst des Modellprojektes "Online Hautarzt vor Ort“ ist unter https://online-hautarzt.de erreichbar. Zugelassene Hautfachärzte können sich ab sofort registrieren und eine Freischaltung beantragen. Innerhalb von 24 Stunden kann der Dienst für individuelle Hautarztpraxen eingerichtet und den lokalen PatientInnen angeboten werden. Für die teilnehmenden FachärztInnen ist der digitale Service nach der Gebührenordnung für Ärzte abrechenbar. PatientInnen bezahlen eine Service-Gebühr in Höhe von 19 Euro.