Italien führt Impfpflicht für Menschen über 50 ein

Italiens Regierung hat wegen der Pandemie-Lage eine Corona-Impfpflicht für Menschen über 50 eingeführt. Man schreite besonders in den Altersklassen ein, die mehr vom Risiko eines Krankenhausaufenthaltes betroffen sind.

Auch 2G-Regel am Arbeitsplatz beschlossen

Italiens Regierung hat wegen der Pandemie-Lage eine Corona-Impfpflicht für Menschen über 50 eingeführt. "Wir schreiten besonders in den Altersklassen ein, die mehr vom Risiko eines Krankenhausaufenthaltes betroffen sind, um den Druck von den Kliniken zu nehmen", sagte Ministerpräsident Mario Draghi am Mittwochabend. Ab dem 15. Februar gelte für die über 50-Jährigen außerdem die 2G-Regel am Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass sie nachweislich gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sein müssen, um zur Arbeit gehen zu können."

Die Maßnahmen sollen die gute Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser erhalten und gleichzeitig Schulen und Betriebe offen halten", begründete Draghi die Maßnahmen weiter. Die Impfpflicht wurde außerdem auf das Personal an Universitäten ausgeweitet. In Schulen galt die Impfpflicht schon. Die Regelungen treten mit dem Erscheinen im Amtsblatt in Kraft. Wann das sein wird, war zunächst unklar. Für körpernahe Dienstleistungen, wie etwa beim Friseur, gilt die 3G-Regel. Man braucht also zumindest einen negativen Corona-Test. Diese Beschränkung greift auch für den Zutritt zu Ämtern, der Post, Banken und Geschäften. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs oder auch Apotheken.

Ein Streitpunkt war in den vergangenen Tagen auch der Umgang mit der Omikron-Varianten in den Schulen. Ab Montag gehen die Jungen und Mädchen wieder zum Unterricht. Draghi hatte sich immer wieder dafür ausgesprochen, Distanzunterricht zu vermeiden. In Grundschulen müssen bei zwei Ansteckungen alle innerhalb einer Klasse für zehn Tage ins Homeschooling. In der weiterführenden Schule ist Distanzunterricht erst bei drei Corona-Fällen vorgesehen. Bei zweien müssen alle zu Hause am Unterricht teilnehmen, die nicht geboostert sind oder deren Genesung mehr als 120 Tage zurückliegt.