KBV gegen Homöopathie im Leistungskatalog der Krankenkassen

Acht-Punkte-Programm  – Ambulant und stationär, gesetzliche und private Krankenversicherung: Die Versorgung der Zukunft kann nur gemeinsam gelingen, sagt KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Außerdem fordert er einen klaren Schnitt: Homöopathie hat im Leistungskatalog der GKV nichts verloren, denn es fehlt jeglicher Nutzennachweis.

Gassen: Homöopathie gehört nicht in den Leistungskatalog der Krankenkassen

Acht-Punkte-Programm  – Ambulant und stationär, gesetzliche und private Krankenversicherung: Die Versorgung der Zukunft kann nur gemeinsam gelingen, sagt KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Außerdem fordert er einen klaren Schnitt: Homöopathie hat im Leistungskatalog der GKV nichts verloren, denn es fehlt jeglicher Nutzennachweis.

Mit einem Acht-Punkte-Programm bringt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Vorschläge zur Gesundheitspolitik in den Bundestagswahlkampf ein. Dies hat der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, heute auf der Vertreterversammlung seiner Organisation im Vorfeld des Deutschen Ärztetages in Freiburg angekündigt.

Ziel der KBV ist, den Strukturwandel im Gesundheitswesen so zu gestalten, dass die Versorgung trotz des demografischen Wandels und veränderter Inanspruchnahme den künftigen Anforderungen gerecht wird. Zu den Bereichen, in denen die KBV Reformbedarf sieht, gehören die Bedarfsplanung, der Not- und Bereitschaftsdienst, die Digitalisierung, die Koordination der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen sowie eine stärkere Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe und -sektoren.

Gassen fordert Unterstützung der Politik

"Unser Gesundheitswesen ist deshalb so exzellent, weil es von einem starken ambulanten und einem starken stationären Sektor getragen wird. Fakt ist aber auch, dass beide Bereiche mehr miteinander verzahnt werden müssen. Das wird jedoch nur gelingen, wenn wir ihre jeweiligen Stärken weiterentwickeln und vorhandene Defizite abbauen. Dafür brauchen wir die Unterstützung der Politik. Sie muss sich grundsätzlich zu diesem dualen System bekennen", forderte Gassen. Ideen zu einem "dritten Sektor", in den etwa die Notfallversorgung ausgegliedert wird, erteilte er eine klare Absage. Gleichzeitig erneuerte Gassen das Gesprächsangebot an alle Akteure, gemeinsame Lösungen für eine ressourcenschonende Notfallversorgung zu entwickeln.

Ein "Ja zur Dualität" forderte Gassen auch in Bezug auf die Finanzierung des Gesundheitswesens: "Die Abschaffung der privaten Krankenversicherung und die Einführung einer Bürgerversicherung wären Gift für die Versorgung unserer Patienten." Statt einer staatsmedizinischen Einheitsversicherung das Wort zu reden gelte es, die Stärken beider Systeme herauszuarbeiten. "Dass es für die Bürger mehrere Optionen gibt, ist ein Vorteil und erhöht die Dynamik bei der Einführung von Innovationen", betonte der KBV-Vorsitzende.

Einfacher Zugang zum Gesundheitssystem als Garant für Frieden

Der niedrigschwellige Zugang zur Gesundheitsversorgung – flächendeckend, wohnortnah und mit freier Arztwahl – trage zum politischen Frieden im Land bei, zeigte sich Gassen überzeugt. Vor diesem Hintergrund eine Gerechtigkeitsdebatte zu führen, sei absurd: "Jeder bekommt die ambulante Versorgung und die Hochleistungsmedizin der Kliniken, die er braucht – ungeachtet seines Geldbeutels." Den Patienten sei dies durchaus bewusst. Zustimmungsraten von 96 Prozent zur hiesigen ambulanten Versorgung, wie sie die Versichertenbefragung der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der KBV ergeben hat, seien eindeutig, so Gassen weiter.

Den Arzt durch andere Heilberufe ersetzen zu wollen, sei nicht im Sinne der Patienten, so der KBV-Chef. Ein in sechs Monaten ausgebildeter Heilpraktiker könne nun mal einen in sechzehn Jahren ausgebildeten Facharzt nicht ersetzen. Hier würden auch die Krankenkassen falsche Signale setzen: "Es ist doch absurd, wie viel Geld manche gesetzliche Versicherung für Kügelchen und Tinkturen aus dem Fenster wirft, deren Wirksamkeit – selbst nach eigenem Bekunden der Kassen! – nicht belegt ist. Wenn aber ein Arzt einem Patienten ein erwiesenermaßen wirksames Arzneimittel verordnet, und hinterher in Regress genommen wird, weil die Studienlage für diese spezifische Patientengruppe nicht ausreichend sei, dann läuft etwas gewaltig schief!"

Keine Finanzierung von homöopathischen Leistungen gefordert

Er forderte, dass die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich keine homöopathischen Leistungen finanzieren dürfen. "Auch nicht als Satzungsleistung, solange der Nutzen nicht nachgewiesen ist", konkretisierte er. Einzig wissenschaftlich begleitete Erprobungsregelungen könnten Ausnahmen davon darstellen.

Für richtig und wichtig hält Gassen, die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen besser zu koordinieren. Es müsse beispielsweise sichergestellt werden, dass Patienten, die keiner stationären Behandlung bedürfen, von Anfang an zum richtigen Vertragsarzt oder -psychotherapeuten geleitet würden. Wenn es gelänge, die finanziellen Mittel nur dort auszugeben, wo sie tatsächlich gebraucht würden, und gleichzeitig unkontrollierte Mengenausweitungen zu vermeiden, dann wäre auch ein Ende der Budgetierung der vertragsärztlichen Vergütung möglich, so der KBV-Chef. Dies funktioniere allerdings nur in Kombination mit einem neuen Tarifsystem in der GKV, dass es ermöglicht, Patienten, die bereit dazu sind, etwa über ein primärärztliches Einschreibemodell besser zu koordinieren.