Keine nachweisbare Wirksamkeit von Homöopathie

Die französische Regierung könnte bald die Erstattung von Homöopathie durch die Krankenkassen streichen. Nach Einschätzung der Obersten Gesundheitsbehörde (HAS) des Landes ist homöopathische Arznei wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend wirksam. Daher sei eine Erstattung nicht gerechtfertigt.

Erstattung von Homöopathie durch Krankenkassen könnte in Frankreich gestrichen werden

Die französische Regierung könnte bald die Erstattung von Homöopathie durch die Krankenkassen streichen. Nach Einschätzung der Obersten Gesundheitsbehörde (HAS) des Landes ist homöopathische Arznei wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend wirksam. Daher sei eine Erstattung nicht gerechtfertigt.

Das Gesundheitsministerium hatte die Behörde zuvor mit der Prüfung beauftragt. Gesundheitsministerin Agnes Buzyn hatte wiederholt erklärt, dass sie dem Rat der HAS für die endgültige Entscheidung folgen wolle. Zwar habe nun erstmal die Hitzewelle Priorität, sagte sie dem Sender France 2. Entscheidungen über die Streichung von Medikamenten könnten aber noch einige Tage oder Wochen nach der Stellungnahme der HAS getroffen werden.

HAS untersuchte 1.200 Arzneimittel und 1.000 Publikationen

Die HAS hat nach eigenen Angaben neun Monate lang fast 1.200 homöopathische Arzneimittel untersucht und mehr als 1.000 wissenschaftliche Publikationen analysiert. Am Ende kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass eine Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden kann. Die HAS betonte außerdem, dass die Anwendung der Homöopathie bei schwerwiegenden fortschreitenden Krankheiten die medizinisch notwendige Behandlung nicht verzögern darf.

Auch in Deutschland wird immer wieder über die Homöopathie gestritten und darüber, ob die Allgemeinheit die Kosten für eine solche Behandlung tragen muss. Hierzulande ist Homöopathie zwar kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs der Krankenkassen. Allerdings erstatten viele Kassen ihren Versicherten die Behandlungskosten, weil es eine entsprechende Nachfrage gibt.