Konkretisierung der Pläne gegen Konversionstherapien

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seinen Vorstoß konkretisiert, Konversionstherapien zur "Umpolung" von Homosexuellen zu verbieten.

Durchführung nur noch unter strengen Auflagen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seinen Vorstoß konkretisiert, Konversionstherapien zur "Umpolung" von Homosexuellen zu verbieten.

Diese sollen bei unter 18-Jährigen generell untersagt werden, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf den ihm vorliegenden Gesetzentwurf berichtete, der zwischen den Ministerien abgestimmt sei. Bei einwilligungsfähigen Volljährigen wären diese Behandlungen jedoch grundsätzlich zulässig. Dies gelte aber nicht, wenn Personen, die bei ihrer Entscheidung, sich behandeln zu lassen, einem "Willensmangel" unterliegen, bedingt etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung.

Bei 16- bis 18-Jährigen soll das Verbot nicht greifen, wenn folgende Bedingung erfüllt ist: Die Person, die die Konversionstherapie durchführt, muss den Nachweis erbringen, dass die behandelte Person die notwendige Einsichtsfähigkeit über Tragweite und Risiken der Behandlung verfügt. Verstöße gegen das neue Gesetz sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern geahndet werden.

Spahn sagte, Konversionstherapien sollten soweit wie möglich verboten werden. "Wo sie durchgeführt werden, entsteht oft schweres körperliches und seelisches Leid." Spahn plane auch, das Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Behandlungen zu verbieten.