Konsens über Klinikreform bis zum Sommer?

Bund und Länder streben an, bis zum Sommer einen Konsens für neue Strukturen der Krankenhäuser zu finden. Ein erster Kompromiss könnte die am Donnerstag prinzipiell beschlossene Flexibilisierung der dem Level 2 zugeordneten Leistungsbereiche sein.

Erster Schritt für neue Klinikreform getan

Lauterbach wie auch die Hamburger Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) und Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonten ihren Willen, bis zum Sommer einen Kompromiss zu finden. 

Von einem essentiellen – und auch von Lauterbach bei der Vorstellung der Expertenempfehlungen betonten – Punkt sind die Ressortchefs am Donnerstag abgewichen: von der Erwartung, die Reform könne ohne zusätzliche Kosten bewerkstelligt werden. Leonhard und Holetschek wiesen darauf hin, dass der geplante tiefgreifende Strukturwandel Transformationskosten verursachen werde, an denen sich der Bund beteiligen müsse. In welcher Höhe dazu Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden müssten, sei derzeit nicht absehbar und hänge auch vom Ausmaß des Strukturwandels und seines Tempos ab, sagte Lauterbach. 

In einem ersten Schritt wurde am Donnerstag eine prinzipielle Verständigung darüber gefunden, dass die den Level 2-Krankenhäusern zugeordneten Leistungsbereiche je nach Bundesland und Region flexibilisiert werden können. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass nicht jede Level-2-Klinik auch eine Stroke Unit und eine Geburtshilfe verfügbar haben muss, sondern ein Verzicht dann möglich ist, wenn eine Versorgungsalternative besteht. 

Über das Ausmaß der Flexibilisierung und den durch mögliche Öffnungsklauseln für die Länder entstehenden Entscheidungsspielräume dürfte es in den nächsten Monaten noch ein zähes Ringen geben. Angesichts in Bayern zu erwartender tiefer Einschnitte etwa in der Geburtshilfe oder in der Kardiologie plädiert Holetschek für möglichst breite Öffnungsklauseln. 

Krankenhäuser sollen flexibler finanziert werden

Lauterbach strebt an, das mögliche Maß an Flexibilität bundeseinheitlich vorzugeben. Dies sei auch deshalb nötig, weil der Anteil der Vorhaltekosten von 40 Prozent der Gesamterlöse bundeseinheitlich sei und keine Variation je nach Bundesland beabsichtigt sei. Es könne deshalb nicht sein, dass jedes Land die einem Level zugeordneten Leistungsbereiche autonom definiert – der Rahmen dafür müsse bundeseinheitlich bestimmt werden. Dies, so Lauterbach, sei aber noch nicht konsentiert. 

Inzwischen mischt sich eine weitere Sorge der Ländergesundheitsminister in den Reformprozess: Man müsse aufpassen, so Holetschek, dass nicht schon in Kürze Krankenhäuser in großer Zahl in die Insolvenz gingen und sich damit vor einem geplanten ein kalter Strukturwandel vollziehe.