Kontrolleure finden Unregelmäßigkeiten bei zwei Transplantationszentren

Die Regeln zur Vergabe von Transplantationsorganen in Deutschland werden nach Angaben der regelmäßigen Kontrolleure von den meisten Kliniken befolgt - es gab aber zwei problematische Fälle.

Prüfung zeigte "systematische Unregelmäßigkeiten"

Die Regeln zur Vergabe von Transplantationsorganen in Deutschland werden nach Angaben der regelmäßigen Kontrolleure von den meisten Kliniken befolgt - es gab aber zwei problematische Fälle.

Bei Prüfungen der Programme für Herztransplantationen am Universitätsklinikum Köln-Lindenthal und für Lebertransplantationen am Uniklinikum in Frankfurt am Main seien "systematische Unregelmäßigkeiten" festgestellt worden. Das teilten die Prüfungs- und Überwachungskommissionen von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2017/2018 am Donnerstag in Berlin mit.

Bei den Prüfungen wird untersucht, ob bei Anmeldungen zu Wartelisten - vor allem in dringendsten Fällen - gegen Richtlinien verstoßen wurde. Hintergrund der Kontrollen sind auch Organspende-Skandale von 2012, die sich um Manipulationen bei Wartezeiten drehten.

Das Klinikum Köln erklärte auf Anfrage, eine unmittelbar eingeleitete Prüfung der internen Revision habe ergeben, dass der Vorwurf nicht gerechtfertigt erscheine. In dem Dissens gehe es um unterschiedliche Auffassungen zu Beschreibungen des Beweglichkeitsgrads von Patienten. Dies seien aber keine Angaben, die für eine Organvergabe entscheidend seien. Das Klinikum Frankfurt erklärte, der Prüfbericht habe "nur in einem sehr speziellen Teilaspekt" der Richtlinien für die Führung von Wartelisten und die Organvermittlung "Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Zeitraum vor 2016 gefunden". Die Staatsanwaltschaft sei damit befasst, habe aber bisher kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Insgesamt werde bei Herz-, Lungen- und Lebertransplantationen "weit überwiegend ordnungsgemäß und korrekt" gearbeitet, hieß es im Jahresbericht weiter. Fehler in einzelnen Zentren hätten kein systematisches Vorgehen zugunsten von Patienten erkennen lassen. Bei Nieren und Bauchspeicheldrüsen seien "keinerlei Auffälligkeiten" festgestellt worden. Es gebe weiterhin keine Anhaltspunkte für eine mögliche Bevorzugung von Privatpatienten. Träger der Kommissionen sind die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen.