Krankenschwester wegen versuchten Mordes an Frühchen zu lebenslanger Haft verurteilt

Eine Krankenschwester vergiftete frühgeborene Babys mit nicht verordneten Medikamenten und brachte sie teilweise in Lebensgefahr. Aus Sicht der Richterschaft steckte hinter den Taten Profilierungssucht.

Drei Babys ärztlich nicht verordnete Medikamente verabreicht

Eine Krankenschwester vergiftete frühgeborene Babys mit nicht verordneten Medikamenten und brachte sie teilweise in Lebensgefahr. Aus Sicht der Richterschaft steckte hinter den Taten Profilierungssucht.

Eine frühere Kinderkrankenschwester ist unter anderem wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Marburg sprach die 30-Jährige schuldig, drei frühgeborenen Mädchen ärztlich nicht verordnete Beruhigungs- und Narkosemittel verabreicht und dadurch teils in Lebensgefahr gebracht zu haben, aus Geltungsdrang. Die Angeklagte habe den Tod von zwei der Kinder "um ihrer Selbstdarstellung willen in Kauf genommen", sagte der Vorsitzende Richter. Die Angeklagte nahm das Urteil äußerlich ruhig auf. Sie zeigte auch dann keine deutlich sichtbare Reaktion, als noch im Gerichtssaal Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erging.

Die Angeklagte hatte auf der Frühchenstation des Marburger Uni-Klinikums gearbeitet. Zu den Taten kam es laut Gericht zwischen Dezember 2015 und Februar 2016. Motiv: Die Angeklagte, die sonst mit durchschnittlichen oder schwachen Leistungen aufgefallen sei, habe sich als Retterin profilieren wollen.

Tod eines Kindes nach Ansicht der Richterschaft auf andere Umstände zurückzuführen

Die Eltern der vergifteten Babys reagierten mit Erleichterung auf das Urteil. "Für diese abscheuliche Tat, was sie den Kindern angetan hat, muss so jemand hinter Gittern", sagte eine Mutter. Während zwei der Kinder die Medikamentenvergiftung überlebten, starb ihre Tochter Leni, aus Sicht des Gerichts allerdings an einer anderen Ursache. Sie sei zwar enttäuscht, dass die Richterschaft in ihrem Fall nicht von Mord ausgingen, aber "unendlich froh" über die lebenslange Haftstrafe.

Die erste Tat wertete die Richterschaft als versuchte gefährliche Körperverletzung, auch wenn die kleine Leni starb. Es habe aber kein Zusammenhang zwischen der, in diesem Fall moderaten Medikamentengabe und dem Tod des Babys nachgewiesen werden können, sagte der Richter. "Es war ein schicksalhafter Verlauf."

Angeklagte wollte sich als exzellente Krankenschwester hervortun

Die Angeklagte suchte sich nach Überzeugung des Gerichts ein zweites kleines Opfer, dann ein drittes. Diesem Mädchen soll die 30-Jährige gleich mehrfach Medikamente gegeben haben, in "hochtoxischen" Dosen. Sie habe "bewusst russisches Roulette mit dem Leben des Kindes gespielt", sagte der Vorsitzende. Die Angeklagte habe sich durch die Taten eine "Reanimationssituation" erhofft, in der sie sich als exzellente Krankenschwester hätte hervortun können. Oder im Falle des Scheiterns als Trostspenderin für trauernde Eltern.

Das Gericht attestierte der Angeklagten narzisstische Züge. Das spiele bei den Taten ebenso eine Rolle wie ihr Anerkennungswunsch. Die 30-Jährige stamme demnach aus einer Akademikerfamilie, ihr Vater ist Kinderarzt, doch bei ihr habe es "nur" zur Krankenschwester gereicht. Während ihrer Tätigkeit auf der Frühchenstation sei sie zudem auch mit Fehlern aufgefallen.

Angeklagte hatte während des zehn Monate dauernden Prozesses geschwiegen

Die Angeklagte hatte während des zehn Monate dauernden Prozesses zu den Vorwürfen geschwiegen, die unter anderem auch auf gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen lauten. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und angemerkt, dass weitere Personen als Täter infrage kämen. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass die 30-Jährige Opfer eines Komplotts geworden sein könnte. Das hielt das Gericht für abwegig und betonte: Bei allen Vorfällen sei die Angeklagte die zuständige Nachtschwester gewesen. Es gebe zudem viele weitere Indizien, die sie belasteten.

KollegInnen der Angeklagten waren am Ende misstrauisch geworden. Die umfassende Aufklärung der Vorfälle sei für das Klinikum "vom ersten Verdachtsmoment an von höchster Priorität gewesen", teilte das Krankenhaus mit. "Daher haben wir die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft stets umfassend unterstützt." Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft beantragt. Ob die Verteidigung in die Revision gehen wird, war zunächst unklar.