Lauterbach: Nächste Woche startet GKV-Finanzreform

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will ein GKV-Finanzierungsgesetz vorlegen. Eckpunkte dafür sollen in der 11. Kalenderwoche vorgelegt werden.

Arzneimittelversorgung dürfte von Sparmaßnahmen betroffen sein

Zum Ziel gesetzt hat sich Lauterbach, entsprechend einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag den Zuschuss für Bezieher von Arbeitslosengeld II kostendeckend um zehn Milliarden Euro zu erhöhen. Dies wäre gut begründbar und sollte dauerhaft gelöst werden. Eng eingebunden in die Sicherung der GKV-Finanzstabilität ist das Bundesfinanzministerium, das künftig an den Sitzungen des GKV-Schätzerkreises beteiligt werden soll. Keine Aussagen wollte Lauterbach dazu machen, in welchem Umfang sich der Bundesfinanzminister künftig an der GKV-Finanzierung beteiligen wird. Derzeit läuft noch die Abstimmung unter den Ressorts.

Mit Sicherheit dürfte die Arzneimittelversorgung von Sparmaßnahmen betroffen sein: Preis- und Gewinnentwicklungen der letzten vier Jahre seien nicht immer nachvollziehbar gewesen, sagte Lauterbach. Laut Koalitionsvertrag sollen das Preismoratorium fortgelten und die Erstattungsbeträge für AMNOG-Arzneimittel rückwirkend in Kraft treten. Für gut begründbar hält der Gesundheitsminister auch eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf den ermäßigten Satz. Weil es hier allerdings um Milliardenbeträge geht, dürfte eine Einigung mit dem Bundesfinanzminister außerordentlich schwierig sein.

Neuordnung der Notfallversorgung und Schaffung von Hybrid-DRGs für Krankenhausleistungen erforderlich

Für nicht ausgeschlossen hält Lauterbach eine Verpflichtung für die Krankenkassen, noch bestehende Finanzreserven, die im Durchschnitt weit über der gesetzlichen Mindestreserve liegen, sukzessive zu mobilisieren, um notwendige Beitragssatzsteigerungen abzumildern.

Als weitere zeitnah zu bewältigende Reform benannte Lauterbach die Neuordnung der Notfallversorgung und die Schaffung von Hybrid-DRGs für Krankenhausleistungen, die auch ambulant erbracht werden können und die bislang sehr häufig als Ein-Tages-Leistungen von den Kliniken abgerechnet werden. In Vorbereitung befindet sich ferner ein Krankenhausstruktur- und –finanzierungsgesetz.