Masern-Impfpflicht durch Bundestag beschlossen

Nach langen Diskussionen ist eine Masern-Impfpflicht besiegelt. Dies soll die gefährliche Infektion rigoroser bekämpfen. Der Minister verteidigte den erhöhten staatlichen Druck gegen Bedenken.

Gesetz tritt zum 1. März 2020 in Kraft

Nach langen Diskussionen ist eine Masern-Impfpflicht besiegelt. Dies soll die gefährliche Infektion rigoroser bekämpfen. Der Minister verteidigte den erhöhten staatlichen Druck gegen Bedenken.

Zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Deutschland kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht in Kindergärten und Schulen. Der Bundestag beschloss ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das zum 1. März 2020 in Kraft treten soll. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 2.500 Euro drohen. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.

Spahn sagte: "Masernschutz ist Kinderschutz." Das Gesetz solle die Schwächsten vor der hoch ansteckenden Erkrankung schützen und stelle auf Gemeinschaftseinrichtungen ab. Gelten solle die Impfpflicht auch für Personal in Kitas und Schulen, für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie für BewohnerInnen und MitarbeiterInnen in Unterkünften für AsylbewerberInnen. In namentlicher Abstimmung votierten 459 Abgeordnete für das Gesetz, 89 lehnten es ab, 105 enthielten sich.

501 Menschen in Deutschland im Jahr 2019 an Masern erkrankt

In diesem Jahr sind in Deutschland bisher 501 Menschen an Masern erkrankt, wie aus der Online-Datenbank des Robert-Koch-Instituts hervorgeht. Um die Zirkulation der Erreger zu verhindern, sei bei mindestens 95% der Bevölkerung Immunität erforderlich. Deutschland habe die nötigen Impfquoten aber bisher nicht erreicht.

Das Gesetz sieht außerdem weitere Neuregelungen vor. So sollen Opfer von Vergewaltigungen eine "vertrauliche Spurensicherung" mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Ein erweitertes Werbeverbot solle zudem Jugendliche stärker vor unnötigen Schönheitsoperationen bewahren.