Masernimpfung wird gesetztlich beschlossen

Masern haben sich in den vergangenen Jahren wieder stärker ausgebreitet. Zwar sind die meisten geimpft, aber die Impfquote ist laut Regierung noch zu niedrig, um die Krankheit zu stoppen. Deshalb kommt jetzt die gesetzliche Impfpflicht.

Ab 2020 müssen Kita-Kinder, SchülerInnen und Erwachsene Impfung nachweisen können

Masern haben sich in den vergangenen Jahren wieder stärker ausgebreitet. Zwar sind die meisten geimpft, aber die Impfquote ist laut Regierung noch zu niedrig, um die Krankheit zu stoppen. Deshalb kommt jetzt die gesetzliche Impfpflicht.

Das Bundeskabinett brachte am 17.07.2019 das geplante Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg. Ab dem kommenden Jahr sollen Kita-Kinder, SchülerInnen und auch bestimmte Erwachsene nachweisen müssen, dass sie geimpft sind. Ansonsten drohen Bußgelder, und ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.

In der Begründung zum Entwurf des "Masernschutzgesetzes" heißt es, in den ersten Monaten dieses Jahres seien schon mehr als 400 Masernfälle gemeldet worden. "Es liegt daher eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit vor, der mit weiterführenden Maßnahmen begegnet werden muss."

Das neue "Masernschutzgesetz" schreibt nun vor, dass künftig Kinder und MitarbeiterInnen in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.

Impfungen in nahezu allen ärztlichen Einrichtungen

Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis oder durch ein Attest vom Arzt, dass man schon einmal Masern hatte. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist und Menschen, die vor 1970 geboren sind, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon durchlitten haben. Die Spritze soll es künftig bei allen ÄrztInnen geben - außer in der Zahnmedizin.

Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte von bis zu 2.500 Euro gesprochen. Zuständig für Überwachung und Bußgelder sind die örtlichen Gesundheitsämter. Kitas, Schulen und andere Einrichtungen müssen Impfsäumige an sie melden.

Laut Bundesgesundheitsministerium geht es bei der Impfpflicht nicht nur um den Schutz Einzelner vor Masern, sondern auch um den Gemeinschaftsschutz - also eine Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung. Bei mindestens 95% der Bevölkerung sei dafür Immunität erforderlich. Deutschland habe das bislang nicht erreicht.

Schätzungsweise 600.000 Kinder und Erwachsene müssen nachträglich geimpft werden

Das für Infektionskrankheiten zuständige Robert Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass 2017 nur rund 93% der SchulanfängerInnen in Deutschland ausreichend gegen Masern geschützt waren - also die empfohlenen zwei Impfungen bekommen hatten. Impflücken gibt es aber nicht nur bei Kindern. Fast die Hälfte der Erkrankten sind laut RKI junge Erwachsene. Insgesamt müssten mit dem Gesetz zur Impfpflicht schätzungweise rund 600.000 Kinder und Erwachsene in Deutschland nachträglich geimpft werden.

In Kraft treten soll die Masern-Impfpflicht im März 2020. Nach dem Kabinett muss später noch der Bundestag zustimmen. Im Bundesrat kann das Gesetz nicht gestoppt werden, denn in der Länderkammer ist es laut Regierung nicht zustimmungspflichtig.