MERS in Deutschland: Ärzte sollen bei Atemwegserkrankungen Labortests durchführen

16 Menschen sind bisher am MERS-Virus in Südkorea gestorben, mehr als 150 infiziert. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rechnet vorerst nicht mit einem baldigen Ende des Ausbruchs. Ein Verdachts

16 Menschen sind bisher am MERS-Virus in Südkorea gestorben, mehr als 150 infiziert. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rechnet vorerst nicht mit einem baldigen Ende des Ausbruchs. Ein Verdachtsfall in der Slowakei hat sich nicht bestätigt.

Das Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus (MERS-CoV) ist seit April 2012 bekannt. Klinisch präsentieren sich nachgewiesene Fälle zu Beginn mit einer akut beginnenden, grippeähnlichen Erkrankung. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Bei schweren Verläufen kann sich eine Pneumonie entwickeln, die in ein akutes Atemnotsyndrom übergehen kann. Ein häufiges Begleitsymptom ist Durchfall; bei schweren Verläufen kann auch Nierenversagen auftreten. Schwere Verläufe treten überwiegend bei Personen mit chronischen Vorerkrankungen auf, wie z.B. Diabetes, einer Krebserkrankung oder Immunsuppression. Hauptsächlich kommt die Krankheit auf der arabischen Halbinsel vor. In Deutschland war im März 2015 zum dritten Mal ein MERS-CoV Fall aufgetreten.

Viele der als sporadisch (oder Primärfall) eingestuften Fälle hatten Kontakt zu Dromedaren. Ende Mai 2015 meldeten die Gesundheitsbehörden von Südkorea einen Ausbruch, der auf einen importierten Fall von MERS zurückgeht. Der Patient hatte zuvor mehrere Länder auf der arabischen Halbinsel bereist. Neu an dieser Situation ist das Auftreten eines ausgedehnten Ausbruchs auch außerhalb der arabischen Halbinsel, sowie das Auftreten eines sekundären Falles in einem weiteren Drittland (hier: China).

Für Ärzte in Deutschland sind insbesondere die folgenden Punkte relevant. Bei schweren Pneumonien und Atemnotsyndrom sollte dem Robert-Koch-Institut zufolge generell (auch unabhängig von einer Reiseanamnese) immer eine labordiagnostische Abklärung der Ursache erfolgen. Für „Patienten unter Abklärung“ sollte zum Schutz des Personals eine erweiterte Basishygiene mit zusätzlichem Schutz der Atemwege durchgeführt werden. Hierfür sollten vorzugsweise Atemschutzmasken (mindestens FFP2) Verwendung finden. Grundsätzlich ist auf den korrekten Sitz der Maske zu achten. Differenzial­diagnostisch sollte MERS-CoV insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn sich der Patient bzw. die Patientin mit Pneumonie in den 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn in einem Land der arabischen Halbinsel aufgehalten oder Kontakt mit einer medizinischen Einrichtung (Krankenhaus; Notfallaufnahme; Arztpraxis) des Gesundheitswesens in Südkorea oder einen Kontakt mit einem Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher MERS-CoV-Infektion hatte.

Bei Patienten, die in einem direkten Kontakt mit einem bestätigten oder wahrscheinlichen Fall standen, muss auch eine leichte Atemwegserkrankung umgehend auf MERS-CoV abgeklärt werden. Auch Häufungen von intensivpflichtigen Patienten mit Pneumonie und einem epidemiologischen Zusammenhang, z.B. über die Familie oder den Arbeitsplatz, sowie Häufungen von Pneumonien bei medizinischem Personal, das intensivpflichtige Patienten mit Pneumonie behandelt hatte, müssen auf MERS-CoV untersucht werden.

Proben aus dem unteren Atemwegstrakt sind treffgenauer

Die Weltgesundheitsorganisation betont, dass bei entsprechenden Patienten Proben aus dem unteren Atemwegstrakt (Sputum, Trachealaspirat, bronchoalveoläre Lavage) Proben aus dem oberen Atemwegstrakt vorzuziehen sind, da es bei Patienten, bei denen initial nur Material aus den oberen Atemwegen untersucht wird, zu falsch-negativen Untersuchungsergebnissen kommen kann. Wenn MERS-CoV nicht ausgeschlossen werden konnte, sollten bei „Patienten unter weiterer Abklärung“ die Infektionsschutzmaßnahmen beibehalten und der Patient erneut auf den Erreger getestet werden. Weil bei einzelnen Patienten Ko-Infektionen mit anderen Erregern (z.B. Influenza) beobachtet wurden, sollten Patienten mit schwerer respiratorischer Erkrankung auch dann auf MERS-CoV getestet werden, wenn ein schon identifizierter, anderer Erreger das Ausmaß der Erkrankung nicht vollständig erklärt.

Bei der Versorgung von wahrscheinlichen Fällen (oder bestätigten Fällen) im Krankenhaus sollte vor allem wegen des schweren Verlaufs der meisten bisher bekannten Erkrankungen und einzelner Ausbrüche bei medizinischem Personal strenge Hygienemaßnahmen entsprechend den Empfehlungen für Erkrankungen durch das SARS-Virus eingehalten werden (Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die Hygienemaßnahmen und Infektionskontrolle bei Patienten mit SARS, Link siehe unten; auch abrufbar auf den Coronavirus-Seiten des RKI).

Text: mit RKI und dpa

Foto: dpa