Möglicherweise krebserregender Stoff in amerikanischen E-Zigaretten

Nach Todes- und Krankheitsfällen reißt die Diskussion um E-Zigaretten in den USA nicht ab. Jetzt hat ein Forschungsteam einen möglicherweise krebserregenden Geschmacksstoff in einigen Produkten entdeckt.

Pulegon in bestimmten E-Zigaretten

Nach Todes- und Krankheitsfällen reißt die Diskussion um E-Zigaretten in den USA nicht ab. Jetzt hat ein Forschungsteam einen möglicherweise krebserregenden Geschmacksstoff in einigen Produkten entdeckt. Könnte der Stoff auch in E-Zigaretten auf dem deutschen Markt stecken?

In E-Zigaretten und Kautabak in den USA haben WissenschaftlerInnen einen möglicherweise krebserregenden Geschmacksstoff "in besorgniserregend hoher Konzentration" entdeckt. Der Stoff Pulegon sei in Produkten mit Minz- und Mentholgeschmack enthalten, berichteten die WissenschaftlerInnen um Sven-Eric Jordt von der Duke Universität (Bundesstaat North Carolina) im Fachjournal Jama Internal Medicine. Als Geschmackszusatzstoff in Lebensmitteln habe die zuständige US-Behörde Pulegon bereits im vergangenen Jahr verboten, für E-Zigaretten und Kautabak sei die Chemikalie jedoch nicht reguliert.

Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen untersuchte Jordt mehrere Marken von Menthol-Zigaretten, drei E-Zigaretten-Marken und eine Kauatabak-Marke, die alle Pulegon enthalten. Sowohl bei den E-Zigaretten als auch beim Kaubatak war die Konzentration "besorgniserregend", bei den Menthol-Zigaretten lag sie unter dem Schwellenwert.

Bestandteile des Stoffes in deutscher Gesetzgebung bereits berücksichtigt

Es sei allerdings nicht ganz klar, wie sich die Aufnahme von Pulegon unterscheide, wenn es nicht geraucht, sondern per E-Zigarette aufgenommen werde, hieß es von den WissenschaftlerInnen. Sie forderten die US-Regulierungsbehörde FDA auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko der Pulegon-Aussetzung zu mindern.

In Deutschland habe der Gesetzgeber den Stoff bereits bei der Regulierung von E-Zigaretten indirekt berücksichtigt, teilte Michal Dobrajc vom Verband des eZigarettenhandels mit. Auf einer Liste von Inhaltsstoffen, die in E-Zigaretten ausdrücklich verboten sind, sei Pulegon zwar nicht namentlich aufgeführt. Wohl aber verarbeitete Bestandteile, Extrakte und Öle, die aus der Pflanze Poleyminze stammen. Das ätherische Öl der Poleyminze bestehe aus bis zu 94 Prozent Pulegon und wurde vom Gesetzgeber daher auch ausdrücklich als Inhaltsstoff verboten, schreibt Dobrajc. "Wir gehen davon aus, dass sich alle Marktteilnehmer an die gesetzlichen Vorgaben halten."

Beschwerden scheinen sich auf USA zu begrenzen

Nach mehreren Todes- und vielen Krankheitsfällen - es geht um ungeklärte Lungenerkrankungen - in Zusammenhang mit E-Zigaretten war in den USA zuletzt eine Diskussion entbrannt. Ausgefallene Geschmacksrichtungen für E-Zigaretten sollen nach dem Willen der US-Regierung in den Vereinigten Staaten nun verboten werden.

Präsident Donald Trump hatte in der vergangenen Woche "sehr strenge" Vorschriften für Hersteller angekündigt und die Nutzung von E-Zigaretten als "großes Problem" bezeichnet. In Deutschland oder Europa ist allerdings bislang kein ähnlicher Anstieg solcher spezieller Krankheitsfälle bekannt. Die Beschwerden scheinen sich auf BenutzerInnen von E-Zigaretten in den Vereinigten Staaten zu beschränken.