Neue Informationskarte Verfügungen

Die "Informationskarte Verfügungen“ ist ein neues Angebot von BZgA und Deutschem Hausärzteverband. Auf der handlichen, in der Geldbörse aufzubewahrenden Informationskarte können Bürgerinnen und Bürger ankreuzen, ob sie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder auch einen Organspendeausweis besitzen.

Beim Thema Organspende / Patientenverfügung herrscht Unsicherheit. 

Die "Informationskarte Verfügungen“ ist ein neues Angebot von BZgA und Deutschem Hausärzteverband. Auf der handlichen, in der Geldbörse aufzubewahrenden Informationskarte können Bürgerinnen und Bürger ankreuzen, ob sie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder auch einen Organspendeausweis besitzen, damit es nicht zu Unklarheiten oder Widersprüchen bezüglich des Patientenwillens kommt. 

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann in einer Patientenverfügung bekundet werden. Dabei gilt: Je klarer eine Patientenverfügung formuliert ist, desto einfacher wird deren Umsetzung im Falle des Falles.

Hälfte der Befragten mit Patientenverfügung äußert sich nicht zum Thema Organ- und Gewebespende

Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betonte: "Laut unseren aktuellen Studiendaten geben 25% der Befragten an, eine Patientenverfügung zu besitzen. Leider äußert sich etwa die Hälfte davon nicht zur Organ- und Gewebespende." In diesem Fall muss der Patientenwille dann gemeinsam von Angehörigen und Ärzteschaft im Krankenhaus ermittelt werden. Das ist eine für alle Beteiligten große Belastung. Das neue Angebot der 'Informationskarte Verfügungen' unterstützt dabei, dass im Ernstfall Patientenverfügung und Organspendeausweis schnell gefunden werden können. Dadurch werde der Patientenwunsch für alle Beteiligten transparent und kann zweifelsfrei umgesetzt werden.

Die "Informationskarte Verfügungen" ist ein neues Angebot von BZgA und Deutschem Hausärzteverband. Auf der handlichen, in der Geldbörse aufzubewahrenden Informationskarte können Bürgerinnen und Bürger ankreuzen, ob sie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder auch einen Organspendeausweis besitzen, damit es nicht zu Unklarheiten oder Widersprüchen bezüglich des Patientenwillens kommt.

Beitrag zur Entscheidungsfindung und der Sicherung des Patientenwillens

Außerdem kann neben den Kontaktdaten der Hausarztpraxis auch Name und Anschrift der Person festgehalten werden, die Zugriff auf diese Dokumente hat. Somit ist im Notfall gesichert, dass alle Dokumente gefunden und der entsprechende Wille auch umgesetzt werden kann. Ein kurzer Spot erklärt, wie die Informationskarte Verfügungen ausgefüllt wird und wo sie kostenfrei bestellt werden kann.

Hausärztinnen und Hausärzte genießen bei ihren Patientinnen und Patienten ein hohes Vertrauen und sind rund um das Thema Organ- und Gewebespende wichtige Ansprechpersonen für fachliche Informationen. Mit persönlichen Gesprächen und Informationen wie dem Wartezimmermagazin sowie der Herausgabe der "Informationskarte Verfügungen" leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Entscheidungsfindung und zur Sicherung des Patientenwillens.

Ängste und Sorgen sensibel besprechen

Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes e.V., sagte: "Hausärztinnen und Hausärzte haben in der täglichen Praxis mit sehr vielen verschiedenen Themen zu tun. Zu allererst mit medizinischen Fragestellungen rund um die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten, darüber hinaus aber auch mit deren Lebensgeschichten oder ihrem familiären und sozialen Umfeld. Deswegen sind sie bei einem so wichtigen Thema wie der Organspende wichtige Ansprechpartner. Das enge Vertrauensverhältnis zwischen ÄrztInnenen und PatientInnen kann dabei helfen, Ängste und Sorgen sensibel zu besprechen und persönliche Vorstellungen umzusetzen."

Hausärztinnen und Hausärzte finden unter www.organspende-info.de/hausarzt umfassende Informationen zur Organ- und Gewebespende. Hier können Materialien für Hausarztpraxen kostenfrei bestellt werden. Ein Kurzfilm informiert, welche Materialien erhältlich sind und wie diese bestellt werden können.