NRW führt kein eigenes Impfgesetz ein

Das Land NRW rückt von der Idee einer eigenen Impfpflicht gegen Masern ab und setzt stattdessen auf das entsprechende Bundesgesetz, das derzeit vorbereitet wird. NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) hatte noch im April angekündigt, dass er eine generelle Impfpflicht für NRW prüfen wolle.

Landesregierung setzt auf bundesweite Impfpflicht

Das Land NRW rückt von der Idee einer eigenen Impfpflicht gegen Masern ab und setzt stattdessen auf das entsprechende Bundesgesetz, das derzeit vorbereitet wird. Laut diesem Gesetzentwurf auf Bundesebene sollen Kinder ohne Masernimpfung vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden können, Eltern von ungeimpften Schulkindern müssten bis zu 2.500 Euro Bußgeld zahlen. Das geht aus der Antwort des Düsseldorfer Gesundheitsministerium auf eine Kleine Anfrage im Landtag hervor.

NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) hatte noch im April angekündigt, dass er eine generelle Impfpflicht für NRW prüfen wolle. Landes-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) antwortete dagegen jetzt dem Abgeordneten Alexander Langguth (fraktionslos), dass es wohl kein Landesgesetz geben werde - da der Bund bereits eine Impfpflicht plane. Der entsprechende Gesetzentwurf liege jetzt vor. Demnach sollen - so Laumann - Kinder ohne Masernimpfung oder bescheinigter Immunität "künftig vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden".

Ausschluss ungeimpfter Kinder vom Unterricht aufgrund von Schulpflicht nicht möglich

Bei Schulen sei dies "wegen der Schulpflicht nicht möglich", so Laumann. Im Sinne des geplanten Bundesgesetzes sollten Eltern, die ihre Kinder ungeimpft zur Schule schicken, demnach "mit Geldbußen von bis zu 2.500 Euro rechnen müssen", heißt es in der Antwort des NRW-Gesundheitsministeriums.

Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte, ist der Entwurf noch im frühen Stadium der Anhörung. Minister Jens Spahn (CDU) hatte vor kurzem angekündigt, dass die Impfpflicht am 1. März 2020 in Kraft treten soll.