Organspende-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Gegen den Freispruch im Göttinger Organspende-Prozess hat die Staatsanwaltschaft wie angekündigt Revision eingelegt. Diese richte sich dagegen, dass das Gericht den Straftatbestand des versuchten T

Gegen den Freispruch im Göttinger Organspende-Prozess hat die Staatsanwaltschaft wie angekündigt Revision eingelegt. Diese richte sich dagegen, dass das Gericht den Straftatbestand des versuchten Totschlags nicht angewendet hat, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Das Landgericht Göttingen hatte den früheren Leiter der Transplantationsmedizin am vergangenen Mittwoch vom Vorwurf des versuchten Totschlags in elf und der Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen freigesprochen. Es bescheinigte dem Chirurgen zwar verwerfliche Manipulationen medizinischer Daten, mit denen er eine schnellere Zuteilung von Organen für seine Patienten bewirkt habe. Wegen der damaligen Rechtslage sah das Gericht aber keine Strafbarkeit.

Die Anklage hatte dem 47-Jährigen Manipulationen medizinischer Daten vorgeworfen, damit seine Patienten bei der Vergabe von Spenderlebern bevorzugt werden. Dadurch hätten andere schwer kranke Patienten kein Organ erhalten und seien deshalb möglicherweise gestorben. Die Anklage forderte acht Jahre Haft sowie ein Berufsverbot. Die Göttinger Affäre hatte 2012 mit dazu beigetragen, dass die Zahl der Spenderorgane in Deutschland deutlich zurückgegangen war.

Text: dpa /fw