Patienten beklagen Ärztefehler vor allem bei Orthopäden

Es geht um verpfuschte Operationen, Krankenhauskeime oder übersehene Krebserkrankungen: Wer einen Behandlungsfehler vermutet, kann die Schlichtungsstelle der Ärztekammern in Hannover anrufen. 2017 gingen dort weniger Anträge als im Vorjahr ein.

Kliniken besonder häufig wegen Behandlungsfehlern unter Verdacht

Es geht um verpfuschte Operationen, Krankenhauskeime oder übersehene Krebserkrankungen: Wer einen Behandlungsfehler vermutet, kann die Schlichtungsstelle der Ärztekammern in Hannover anrufen. 2017 gingen dort weniger Anträge als im Vorjahr ein.

In Niedersachsen haben sich im vergangenen Jahr weniger Patienten wegen des Verdachts eines Behandlungsfehlers an die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen gewandt. Die Zahl der Anträge sei im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 Prozent auf 1264 zurückgegangen, teilte die Ärztekammer Niedersachsen der Deutschen Presse-Agentur mit. Begründete Schadenersatzansprüche seien in knapp 29 Prozent der 760 abgeschlossenen Verfahren festgestellt worden.

Mehr als drei Viertel der Verdachtsfälle betrafen Kliniken, dabei wurden in der Abteilung Orthopädie beziehungsweise Unfallchirurgie am häufigsten Fehler vermutet. Auch wenn Behandlungen bei niedergelassenen Medizinern beanstandet wurden, zielte die Kritik meist auf Orthopäden.

Patienten sollten sich zuerst an ihre Krankenkasse wenden

Patienten, die einen Ärztefehler vermuten, haben verschiedene Möglichkeiten vorzugehen. Patientenschützer raten, zunächst die eigene Krankenkasse einzuschalten. Die Versicherungen beauftragen in Verdachtsfällen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ein kostenloses Gutachten zu erstellen. In Niedersachsen wurden im vergangenen Jahr 1160 Fälle vom MDK begutachtet. In 335 Fällen wurde ein Behandlungsfehler mit Schaden gutachterlich festgestellt. Im Vorjahr waren 356 Behandlungsfehler anerkannt worden. Die Anerkennungsquote sei in etwa gleich geblieben, sagte MDK-Sprecher Martin Dutschek in Hannover.

Bei der Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern begutachten ehrenamtliche Mitglieder - oft frühere Chefärzte - die Patientenakten und erstellen ebenfalls kostenlose Gutachten. Meist akzeptieren beide Parteien den Schlichterspruch - geschädigte Patienten können aber auch noch ein Gerichtsverfahren anstrengen, etwa um ein höheres Schmerzensgeld zu erstreiten. Die Schlichtungsstelle in Hannover ist für zehn Bundesländer zuständig. Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 3888 Anträge von Patienten ein, 4,5 Prozent weniger als im Vorjahr.

Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Martina Wenker, betonte, dass die Zahl der Anträge für Niedersachsen ständig gesunken und fast auf dem Niveau von 2007 angekommen sei. "Die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten ist das höchste Gut und nur, wenn Fehler erkannt werden und wir aus ihnen lernen, können wir unserem ärztlichen Anspruch gerecht werden", sagte Wenker. Eine offene und transparente Kultur der Fehleridentifizierung sei ein wichtiger Baustein zur Förderung von Qualität und Sicherheit.