Patientenrechtegesetz: Ärzte sind bei Behandlungsfehlern zur Wahrheit verpflichtet

Wie viele Menschen in Deutschland jedes Jahr Opfer von Ärztepfusch werden, ist unklar. Die Zahl der Behandlungsfehler lässt sich nur schätzen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium reichen

Wie viele Menschen in Deutschland jedes Jahr Opfer von Ärztepfusch werden, ist unklar. Die Zahl der Behandlungsfehler lässt sich nur schätzen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium reichen die Annahmen von 40 000 bis 170 000 jährlich.

Das im Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz soll in solchen Fällen für mehr Transparenz sorgen. Wenn ein Patient konkret nach einem Behandlungsfehler fragt, ist der Behandelnde zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.

Unter einem Behandlungsfehler ist laut Ministerium “eine nicht ordnungsgemäße, das heißt nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin oder auch einen Angehörigen anderer Heilberufe zu verstehen.”

Der Fehler kann rein medizinischer Natur sein. Er kann sich aber auch auf organisatorische Abläufe beziehen oder auf das Konto nachgeordneter Personen gehen. “Auch die fehlende oder unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über medizinische Eingriffe und ihre Risiken und Folgen stellt eine Verletzung von Pflichten aus dem Behandlungsvertrag dar.”

Wichtige Ansprechpartner sind darüber hinaus die Krankenkassen. Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen müssen ihre Versicherten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler unterstützen.

Beratung erhält man auch bei Verbraucherzentralen, Selbsthilfegruppen oder Patientenberatungsstellen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland hat unter der Rufnummer 0800-0117722 ein kostenloses Beratungstelefon eingerichtet.

Text: dpa /fw