Patientenschützer kritisieren Gröhes Pflegereform

Die Bundesregierung lobt die Pflegereform von Gesundheitsminister Gröhe als umfassende Modernisierung. Sozialverbände sind da zurückhaltender. Vor dem Kabinettsbeschluss zur Pflegereform an diesem

Die Bundesregierung lobt die Pflegereform von Gesundheitsminister Gröhe als umfassende Modernisierung. Sozialverbände sind da zurückhaltender.

Vor dem Kabinettsbeschluss zur Pflegereform an diesem Mittwoch hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kritisiert. “Es fehlt ein Konzept, das die Pflege zukunftssicher und generationengerecht macht”, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. “Schon in sieben Jahren geht das Geld aus. Dann drohen den Beitragszahlern von heute Leistungskürzungen im Alter.”

Das Kabinett will am Vormittag (09.30 Uhr) die zweite Stufe der Pflegereform beschließen. Das erste sogenannte Pflegestärkungsgesetz trat Anfang des Jahres in Kraft.

Beiden Stufen zusammen erhöhen die Beiträge zur Pflegeversicherung von 2,05 Prozent auf 2,55 Prozent im Jahr 2017. Das soll fünf Milliarden Euro bringen. Gröhe geht davon aus, dass damit bis 2022 die Reformen finanziert werden können.

Er betont die Verbesserungen durch die zweite Reformstufe: “Mittelfristig könnten dadurch bis zu 500 000 Menschen zusätzlich Unterstützung erhalten”, sagte er der Rheinischen Post am Mittwoch. “Außerdem entlasten wir pflegende Angehörige und sorgen dafür, dass sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert sind.” In der Passauer Neuen Presse wies er darauf hin, dass die Pflegekräfte durch den Abbau von Dokumentationspflichten entlastet würden.

Patientenschützer Brysch bemängelte aber auch, dass Heimbewohner medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel durch examinierte Pflegekräfte weiter selbst zahlen müssten. Bei Pflegebedürftigen daheim komme die gesetzliche Krankenversicherung dafür auf. Das koste die Heimbewohner im Schnitt 190 Euro im Monat. Viele rutschen deshalb in die Sozialhilfe ab, was wiederum Auswirkungen auf die klammen Kommunen habe. “Diese Ungleichbehandlung ist verfassungsrechtlich bedenklich”, sagte Brysch. Die Stiftung prüfe hier eine Verfassungsklage.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, kritisierte: “Im Gesetz fehlt eine automatische Anpassung an das Preis- und Einkommensniveau.” Auch beim Thema Bestandsschutz müsse nachgebessert werden. Zwar solle kein Leistungsbezieher jetzt schlechter gestellt werden. Doch der VdK befürchtet, “dass bei einer neuen Begutachtung nach zwei bis drei Jahren der bisher zugesicherte Schutz verloren gehen kann”.

Gröhe schloss in den Dortmunder Ruhr Nachrichten höhere finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Familien aus. Der Eigenanteil in einem Pflegeheim werde mit zunehmendem Hilfsbedarf künftig nicht mehr steigen. Zurzeit steigt der Eigenanteil, den Pflegebedürftige im Pflegeheim bezahlen müssen, noch mit ihrer Pflegestufe. “Das hat dazu geführt, dass viele Pflegebedürftige eine höhere Pflegestufe vermeiden wollten – aus Angst, mehr bezahlen zu müssen. Diese Sorge wollen wir ihnen nehmen”, sagte der CDU-Politiker.

Text: dpa /fw