Patientin klagt erfolgreich gegen Fixierung in Krankenhaus

Wegen der rechtswidrigen Fixierung einer Patientin am Uniklinikum Kiel hätte die Staatsanwaltschaft weiter gegen zwei Ärzte und einen Pfleger ermitteln müssen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Verzicht auf effektive Strafverfolgung könnte Vertrauen in Gewaltmonopol des Staates erschüttern

Wegen der rechtswidrigen Fixierung einer Patientin am Uniklinikum Kiel hätte die Staatsanwaltschaft weiter gegen zwei Ärzte und einen Pfleger ermitteln müssen. Die Sache sei nicht hinreichend aufgeklärt worden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Verfassungsklage eingereicht hatte die Patientin.

Die Frau war 2012 vom Pferd gestürzt und mit Gedächtnislücken und Schmerzen in die Klinik gekommen. Am nächsten Morgen wollten sie die Ärzte noch nicht entlassen. Als sie trotzdem mit ihrem Lebensgefährten die Klinik verließ, rief das Personal die Polizei.

Die Beamten überredeten die Frau, auf die Station zurückzukehren. Als sie dort ankam, waren an ihrem Bett schon Fixiergurte angebracht. Der Stationsarzt, ein Pfleger und ein Polizist fesselten sie mit Gewalt ans Bett. Der Amtsarzt und eine Richterin wiesen sie für einen weiteren Tag in die geschlossene Abteilung der Klinik ein. Später stellten Gerichte fest, dass das rechtswidrig war. Die Frau erstattete Strafanzeige, die Ermittlungen wurden aber eingestellt.

Zu Unrecht, entschied nun das Verfassungsgericht. In einem Fall wie diesem könne der Verzicht auf eine effektive Strafverfolgung das Vertrauen in das Gewaltmonopol des Staates erschüttern. Dem Beschluss zufolge hätten sich die ermittelnden Personen mit den Folgen des Vorfalls für die Patientin auseinandersetzen müssen. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht muss sich nun erneut mit dem Fall befassen. Dort hatte sich die Frau zuletzt erfolglos gegen die Einstellung gewehrt.