Praxis-IT: Wechsel soll leichter werden

Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sollen Praxis-IT-Systeme in Zukunft leichter wechseln können und bei der Anbindung von Zusatzmodulen wie dem Medikationsmodul flexibler werden.

Wechsel von Praxis-IT-Systemen soll leichter werden

Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sollen Praxis-IT-Systeme in Zukunft leichter wechseln können und bei der Anbindung von Zusatzmodulen wie dem Medikationsmodul flexibler werden. Der Deutsche Bundestag hat dazu in dritter Lesung eine Änderung des Paragrafen 291d SGB V verabschiedet.

 "Wir haben uns immer für eine Interoperabilität zwischen den Praxisverwaltungs-Systemen eingesetzt. Durch offene und einheitlich definierte Schnittstellen ist es möglich, dass Softwareänderungen, die beispielsweise durch gesetzliche Änderungen erforderlich sind,  in allen Systemen in gleicher Art und Weise erfolgen. Dadurch sind die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten nicht einseitig an einen Anbieter gebunden. Ich begrüße es sehr, dass der Gesetzgeber diesen wichtigen Schritt gegangen ist", erklärte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Neufassung des Paragraphen 291 d findet sich im "Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten".

Das Gesetz geht voraussichtlich noch vor der Sommerpause in den Bundesrat. Die Hersteller werden darin verpflichtet, binnen zwei Jahren "offene und standardisierte" Schnittstellen für die Archivierung von Patientendaten und für den Systemwechsel zu schaffen. Die Frist läuft, sobald eine entsprechende Schnittstelle von der Selbstverwaltung empfohlen wird. Das Bundesgesundheitsministerium behält sich das Recht vor, auch andere Schnittstellen per Rechtsverordnung festzulegen.