Rote-Hand-Brief zu BCG-medac (Bacillus Calmette-Guérin)
Einführung der Patienten-Informationskarte.
Einführung der Patienten-Informationskarte.
BCG-medac (Bacillus Calmette-Guérin) enthält abgeschwäches Mycobacterium bovis und wird angewendet zur Behandlung nichtinvasiver urothelialer Harnblasenkarzinome. Als Nebenwirkung (Häufigkeit bis 1 %) kann eine disseminierte BCG-Infektion auftreten, die latent verlaufen und nach Jahren wieder aufflammen kann. Bei Wiederaufflammen treten insbesondere granulomatöse Pneumonitis, Abszess, infiziertes Aneurysma, infizierte Implantate oder Transplantate sowie Infektion des umliegenden Gewebes auf.
Um das Bewusstsein für dieses potenziell lebensbedrohliche Risiko zu erhöhen, wird eine Patienten-Informationskarte eingeführt, welche die Patienten bei sich tragen und bei jedem Arztbesuch vorlegen sollten.
Eine adäquate Behandlung latenter BCG-Infektionen ist von größter Wichtigkeit.
Im Falle einer systemischen BCG-Infektion sollte ein Infektiologe einbezogen werden, da der Krankheitsverlauf einer Infektion mit Mycobacterium tuberculosis gleicht.
Aufforderung zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen
Bitte melden Sie Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen an den/die produzierenden pharmazeutischen Unternehmer oder an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch über www.bfarm.deoder schriftlich an die Postadresse Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn oder per Telefax: (0228)207-5207
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