Dapagliflozin 5 mg ist seit dem 25.10.2021 nicht mehr zur Behandlung des Typ-1-Diabetes mellitus (T1DM) zugelassen und darf nicht mehr bei diesen Patienten angewendet werden.
Bei Patienten mit T1DM muss Dapagliflozin abgesetzt werden, sobald dies klinisch praktikabel ist. Das Absetzen muss von oder in Absprache mit einem auf die Behandlung des Diabetes mellitus spezialisierten Arzt erfolgen.
Nach dem Absetzen von Dapagliflozin wird eine häufige Blutzuckermessung und eine vorsichtige Erhöhung der Insulindosis empfohlen, um das Hypoglykämierisiko zu minimieren.
Hintergrund ist die Entscheidung des Herstellers, die Indikation T1DM zurückzuziehen. Diabetische Ketoazidose ist eine bekannte Nebenwirkung von Dapagliflozin. In Studien zu Dapagliflozin bei T1DM wurde diabetische Ketoazidose „häufig“ (mindestens 1 pro 100 Patienten) berichtet. Schulungsmaterialien zur Minimierung dieses Risikos bei T1DM stehen nicht mehr zur Verfügung. Die anderen Indikationen von Dapagliflozin 5 und 10 mg (Diabetes mellitus Typ 2, Herzinsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz) sind von der Zulassungsänderung nicht betroffen.
Aufforderung zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen
Bitte melden Sie Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen an den/die produzierenden pharmazeutischen Unternehmer oder an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch über www.bfarm.deoder schriftlich an die Postadresse Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn oder per Telefax: (0228)207-5207
Das Ärztenetzwerk von Ärzten für Ärzte | esanum
esanum bietet ein umfassendes Informationsangebot ✓ 120 Fortbildungen & CME-Kurse ✓ aktuelle Fachbeiträge ✓ relevante Artikel der Ärzte-Redaktion