Rückläufige Masern-Fallzahlen in Deutschland

Nach jahrelangen Erfolgen bei der Bekämpfung der Masern ist das Ansteckungsrisiko seit Kurzem wieder weltweit gestiegen. Deutschland und vor allem NRW können noch mit stark rückläufigen Fallzahlen dagegenhalten.

Entwicklung entgegen weltweitem Trend

Nach jahrelangen Erfolgen bei der Bekämpfung der Masern ist das Ansteckungsrisiko seit Kurzem wieder weltweit gestiegen. Deutschland und vor allem NRW können noch mit stark rückläufigen Fallzahlen dagegenhalten.

Die Zahl der Masern-Erkrankungen ist in Nordrhein-Westfalen stark rückläufig. Wie das Landesgesundheitsministerium in Düsseldorf berichtete, wurden dem Robert-Koch-Institut 2019 aus NRW 135 von bundesweit 511 Masern-Fällen gemeldet.

Fallzahlen haben sich deutschlandweit beinahe halbiert

Im Vergleich zu 2017, als vor allem Duisburg und Essen mit dem größten Masern-Ausbruch seit Jahren zu kämpfen hatten, sanken die Zahlen in NRW von damals 520 Fällen um 74%. Im Vergleich zu 2018 (211 Fälle) ist ein Rückgang um 36% zu verzeichnen. "2019 gab es keine größeren Ausbrüche", erklärte ein Ministeriumssprecher.

Damit liegt NRW im Bundestrend. Auch deutschlandweit haben sich die Zahlen von 924 Fällen im Jahr 2017 beinahe halbiert. Ganz im Gegensatz zur globalen Entwicklung: Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) breitet sich die hochansteckende Krankheit derzeit weltweit wieder aus. Nach WHO-Schätzungen gab es 2018 knapp 9,8 Millionen Masernfälle, im Jahr davor fast 7,6 Millionen. Etwa 140.000 Menschen seien 2018 an der Krankheit gestorben.

Höchste Ansteckungszahlen 2019 im Kongo

Da in vielen Ländern keine Meldepflicht besteht, wird allerdings nur ein Bruchteil der Masernfälle bekannt. Die weitaus meisten Ansteckungen wurden 2019 aus dem Kongo gemeldet. Ein Grund ist laut WHO die zu niedrige Impfrate.

In Deutschland tritt zum 1. März 2020 ein neues Gesetz in Kraft: Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld.