S3-Leitlinie soll Therapie von Meth-Patienten vereinheitlichen

Leitlinie macht Vorgaben für therapeutische und pharmakologische Behandlung von Konsumenten und Abhängigen. Veröffentlichung bis Ende des Jahres vorgesehen.

Leitlinie macht Vorgaben für therapeutische und pharmakologische Behandlung von Konsumenten und Abhängigen. Veröffentlichung bis Ende des Jahres vorgesehen.

Weltweit gibt es rund 35 Millionen Konsumenten von Methamphetaminen wie Crystal Meth. Für Deutschland existieren bisher kaum fundierte Erhebungen über die Zahl der Konsumenten. Fest steht, dass Crystal Meth deutlich mehr in den östlichen Bundesländern und in Bayern konsumiert wird. Dem Drogenbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zufolge sind Amphetamin-Konsumenten in absoluten Zahlen die am stärksten wachsende Gruppe.

Die Epidemiologische Suchtsurvey registriert eine 12-Monats-Prävalenz in der gesamten Gruppe der Amphetamine von unter 1 Prozent. Der aktuellen Drogenaffinitätsstudie der BZgA zufolge, die erstmals nach dem Konsum von Crystal Meth gefragt hat, gibt 1 Prozent der Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren an, schon einmal Crystal Meth konsumiert zu haben. Die Kriminalstatistik verzeichnet bei diesem Amphetamintyp 48.497 Delikte. Bislang fehlten Ärzten, Mitarbeitern der Suchthilfe, Psychiatern und Psychologen allerdings klare Therapievorgaben. Endlich Klarheit für die Akutbehandlung, Entzugsbehandlung und Postakutbehandlung soll die S3-Leitlinie “Methamphetamin-bezogene Störungen” schaffen, deren Veröffentlichung für Ende dieses Jahres vorgesehen ist. Aktuell werden die Ergebnisse der Konsultation eingearbeitet.

Suchtrehabilitation kann bis zu 18 Monate dauern

So empfiehlt die Leitlinie beispielsweise Methamphetamin-intoxikierte Personen in der Akutbehandlung in einer möglichst ruhigen, reizabschirmenden Umgebung mit kontinuierlicher personeller Begleitung zu behandeln. “Bei Vorliegen schwerer psychopathologischer Symptome soll auch gegen den Willen des Patienten eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik erfolgen“, erläuterte Prof. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Ärztliche Direktorin und Abteilungsärztin Allgemeine Psychiatrie II an der LVR-Klinik in Köln, in ihrem Vortrag auf dem Deutschen Suchtkongress in Berlin. Nach einer Intoxikation soll bei Bedarf eine psychiatrische oder suchtmedizinische Behandlung erfolgen. Auf die Gabe von Medikamenten sollte soweit wie möglich verzichtet werden. “Als Mittel der ersten Wahl sollen Benzodiazepine und soll eventuell ergänzend ein Antipsychotikum eingesetzt werden”, zitierte Gouzoulis-Mayfrank die Leitlinie.

Bei einer Methamphetamin-Abhängigkeit soll eine stationäre qualifizierte Entzugsbehandlung von mindestens drei Wochen angeboten werden – Selbsthilfeeinrichtungen und Angehörige gelte es systematisch einzubinden. Wenn im Rahmen des Methamphetamin-Entzuges eine depressiv-ängstliche Symptomatik, Erschöpfung und/oder Hypersomnie vorherrschten, könnten Bupropion oder ein antriebssteigerndes trizyklisches Antidepressivum wie Desipramin eingesetzt werden; bei Schlafstörungen ein sedierendes Antidepressivum.

Ziel: Abstinenz

Die Postakutbehandlung verfolge das Ziel der Abstinenz, wie Prof. Stephan Mühlig, Psychologischer Psychotherapeut im Bereich Klinische Psychologie und Psychotherapie der TU Chemnitz, erläuterte. Die Leitlinie sieht eine stationäre Entwöhnungsbehandlung von bis zu 26 Wochen und in der Kurzzeittherapie von 12 bis 16 Wochen vor. “Die ambulante Suchtrehabilitation kann bis zu 18 Monate dauern”, so Mühlig. “Crystal Meth erfordert eine längerfristige Behandlung und Eingliederung.” Aufgrund der häufigen Arbeitslosigkeit der Konsumenten müsse eine berufliche Re-Integration Teil dieses Prozesses sein.

Ein Problem sei bisher, dass in Deutschland keines der Präparate eine Zulassung zur Behandlung bei Methamphetamin-Abhängigkeit habe. Sie seien nur als Off-Label verfügbar, so Mühlig. Die Leitlinie empfiehlt bei Patienten mit moderatem, nicht täglichem Methamphetamin-Konsum einen Therapieversuch mit Bupropion und ergänzend Imipramin zur Erhöhung der Haltequote.

Die Leitlinie wurde von einem interdisziplinären Expertengremium erstellt und vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im Auftrag der Bundesärztekammer koordiniert und wissenschaftlich begleitet. Das Projekt wurde von der Bundesdrogenbeauftragten und dem Bundesministerium für Gesundheit gefördert.