Spahns Reformpläne bieten laut GKV große Chancen für bessere Notfallversorgung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) setzen auf deutliche Verbesserungen bei der Patientenversorgung in akuten Fällen.

Klare Verhältnisse durch integrierte Notfallzentren

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) setzen auf deutliche Verbesserungen bei der Patientenversorgung in akuten Fällen. "Wer ambulant behandelt werden kann, gehört weder in die Notaufnahme noch in ein Krankenhausbett", sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. "Wer hingegen mit Blaulicht in die Klinik kommt, wird auch künftig ohne Umweg sofort in der Notaufnahme versorgt." Von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Reformpläne böten hierfür große Chancen.

Der Gesetzentwurf zielt darauf, PatientInnen stärker in eine passende Versorgung zu lotsen. Dadurch sollen sie auch seltener in überfüllten Notaufnahmen von Krankenhäusern warten. Vorgesehen ist zum einen ein gemeinsames telefonisches Leitsystem, für das die Rettungsleitstellen mit der Notrufnummer 112 und der ärztliche Bereitschaftsdienst mit der Nummer 116 117 zusammenarbeiten sollen. Zum anderem sollen in Kliniken zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden, die je nach Dringlichkeit des Anliegens über die passende Behandlung entscheiden.

Solche "Integrierten Notfallzentren" sorgten für klare Verhältnisse, sagte Stoff-Ahnis. Sie könnten ein Erfolgsmodell werden, wenn dort Kliniken und ambulant tätige ÄrztInnen Hand in Hand arbeiten und sich gut abstimmen. Stoff-Ahnis betonte, dass der Gemeinsame Bundesausschuss von ÄrztInnen, Kassen und Kliniken bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Zentren festlegen solle. So dürften Krankenwagen mit SchlaganfallpatientInnen etwa nur noch spezialisierte Kliniken anfahren. Dies solle verhindern, dass Schwerstkranke in einer Notaufnahme landen, die nicht zu einer angemessenen Versorgung in der Lage ist.

Dringend nötig seien auch Neuregelungen beim Rettungsdienst. Bisher könne die Kasse nur dann einen Krankenwageneinsatz bezahlen, wenn auch PatientInnen in eine Klinik gefahren wurden. Daraus ergäben sich aber Fehlanreize, sagte Stoff-Ahnis - beispielsweise, jemanden mit Kreislaufproblemen in eine Klinik zu fahren, auch wenn es ihm beim Eintreffen des Krankenwagens eigentlich schon wieder gut ging.