Staatsanwaltschaft ermittelt wegen angeblichen Fehlverhaltens gegen Hausarzt und Anästhesistin

Nach dem Tod eines kleinen Mädchens durch eine Pilzvergiftung hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen Hausarzt und eine Anästhesistin erhoben.

Mädchen stirbt an Pilzvergiftung

Nach dem Tod eines kleinen Mädchens durch eine Pilzvergiftung hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen Hausarzt und eine Anästhesistin erhoben. Den beiden wird vorgeworfen, das Kind und weitere Familienmitglieder nicht richtig behandelt zu haben, wie die Anklagebehörde mitteilte. 

Es geht um fahrlässige Tötung in einem Fall und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen. Das Mädchen war rund neun Monate später an den Folgen der Pilzvergiftung im Alter von sechs Jahren gestorben. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.

Der 49 Jahre alte Vater war der Staatsanwaltschaft zufolge mit seinen drei Töchtern am Morgen des 23. August 2017 zu einer Frankfurter Hausarztpraxis gekommen, weil die Familie am Vorabend selbst gesammelte Pilze gegessen hatte und nun an Übelkeit, Erbrechen und Durchfall litt. Der Mediziner habe aber auf eine körperliche Untersuchung verzichtet, erklärte die Staatsanwaltschaft. Er soll lediglich eine Pilzvergiftung oder Magenverstimmung diagnostiziert, Medikamente gegen Übelkeit und Erbrechen verschrieben und den Patienten empfohlen haben, viel Wasser zu trinken.

Verzicht auf körperliche Untersuchung und keine Einweisung ins Krankenhaus

Als sich der Gesundheitszustand im Tagesverlauf nicht besserte, habe der Vater mit den Kindern im Altern von damals 5, 10 und 12 Jahren am Nachmittag desselben Tages eine Bereitschaftspraxis am Frankfurter Uniklinikum aufgesucht. Doch auch die 45 Jahre alte Ärztin dort soll auf eine körperliche Untersuchung verzichtet haben.

Am Tag darauf schwebten der Vater und seine drei Kinder den Angaben zufolge in Lebensgefahr und wurden in verschiedene Krankenhäuser gebracht. Die Leber der jüngsten Tochter war nach Angaben der Staatsanwaltschaft so stark geschädigt, dass ihr Ende August 2017 eine neue transplantiert werden musste. Im Mai 2018 sei eine weitere Transplantation nötig geworden, bei der Operation sei das Kind gestorben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hätte der Tod des Kindes verhindert werden können, wenn die Angeklagten rechtzeitig die Pilzvergiftung mit den gebotenen Maßnahmen - Einweisung in ein Krankenhaus und Gegenmittel - behandelt hätten.