Stationsapotheker in Kliniken bald Pflicht?

Die niedersächsischen Krankenhäuser haben gegen Pläne der Landesregierung protestiert, sie zur Einstellung von Apothekern zu verpflichten. Der Gesetzesentwurf von Rot-Grün sieht vor, dass jede Klinik ab 300 Betten einen Stationsapotheker haben muss, der unter anderem den Medikamentenverbrauch kontrolliert.

Krankenhäuser wehren sich gegen Gesetzesentwurf

Die niedersächsischen Krankenhäuser haben gegen Pläne der Landesregierung protestiert, sie zur Einstellung von Apothekern zu verpflichten. Der Gesetzesentwurf von Rot-Grün sieht vor, dass jede Klinik ab 300 Betten einen Stationsapotheker haben muss, der unter anderem den Medikamentenverbrauch kontrolliert. Hintergrund für die Novellierung des Krankenhausgesetzes ist die Mordserie des Krankenpflegers Niels H.

Die Vorgabe sei nicht umsetzbar, weil die Stationsapotheker auf dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar seien, sagte der Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG), Helge Engelke. Um diese Situation zu verdeutlichten, hatte die NKG 180 lebensgroße Pappfiguren gegenüber dem Provisorischen Landtag aufgestellt. Angesichts der Regierungskrise in Niedersachsen rechnet der Verband aber nicht mehr damit, dass das Gesetz noch wie ursprünglich geplant vor der Landtagswahl verabschiedet wird.

Ein weiterer Kritikpunkt der Krankenhausgesellschaft: Niedersachsens Kliniken werden aus ihrer Sicht gegenüber Häusern in anderen Ländern benachteiligt. Die Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von knapp 14 Millionen Euro sei ungeklärt, sagte Engelke.

Die Apothekerkammer Niedersachsen hält dagegen den Weg, Stationsapotheker in allen 180 Klinken einzuführen für "konsequent und richtig". Mit ihrer Initiative reagiere die Regierung auch auf die Ergebnisse einer Krankenhausstudie des Instituts für Patientensicherheit der Universität Bonn, sagte Kammerpräsidentin Magdalene Linz. Die Stellen könnten sicherlich besetzt werden, da die pharmazeutischen Herausforderungen im Krankenhaus für viele Apotheker reizvoll seien.