Stiftung fordert genaue Erfassung der Organverteilung

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat an den Bundestag appelliert, die Verteilungskriterien für Organe im geplanten Transplantationsregister konkreter zu fassen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat an den Bundestag appelliert, die Verteilungskriterien für Organe im geplanten Transplantationsregister konkreter zu fassen.

So dürfe das Register nicht dazu führen, dass Transplantationszentren die Patienten bevorzugten, bei denen eine Organübertragung weniger Risiken und damit einen höheren Erfolg versprächen, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur.

Bei Transplantationen gehe es um Entscheidungen über Leben und Tod. Daher gehört das Transplantationssystem in staatliche Hände, sagte Brysch anlässlich der Anhörung zu dem Thema an diesem Mittwoch im Gesundheitsausschuss. “Aufbau und Betrieb des Registers dürfen nicht an die privaten Akteure des Organspendesystems wegdelegiert werden. Diese Aufgaben sind an eine staatliche Behörde auf Bundesebene zu übergeben. Nur dann kann neues Vertrauen der Menschen in die Organspende wachsen.”

Die Bundesregierung will mit einem Transplantationsregister eine verlässliche Datenbasis für künftige Organspenden schaffen. Mit dem Register sollen alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation gebündelt werden. Erstmals würden damit Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft.

Nach Skandalen vor einigen Jahren ist die Bereitschaft in der Bevölkerung für Organspenden merklich zurückgegangen. 10 000 Menschen warten derzeit auf ein Organ. Die Zahl der gespendeten Organe reicht bei Weitem nicht.