Streit um Hausnotruf: Müssen die Johanniter zahlen?

Über den Hausnotruf geht nur noch ein Stöhnen ein. Zu Hilfe kommen aber Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes. Kein Arzt. Auch später nicht. Dabei war bekannt, dass der Mann ein erhöhtes Risiko für einen Schlaganfall hatte. Zwei Tage später wird er halbseitig gelähmt und mit einer Sprachstörung in seiner Wohnung gefunden.

Eine Notrufanlage in der eigenen Wohnung - bei Senioren wird das immer beliebter. Nun verhandelt der Bundesgerichtshof über einen der ersten Haftungsfälle.

Über den Hausnotruf geht nur noch ein Stöhnen ein. Zu Hilfe kommen aber Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes. Kein Arzt. Auch später nicht. Dabei war bekannt, dass der Mann ein erhöhtes Risiko für einen Schlaganfall hatte. Zwei Tage später wird er halbseitig gelähmt und mit einer Sprachstörung in seiner Wohnung gefunden. Muss die Johanniter Unfallhilfe, die diesen Notruf betreute, deshalb Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen? Darüber berät am Donnerstag der Bundesgerichtshof. (Az.: III ZR 92/16)

Der Mann selbst starb noch während des Berufungsverfahrens. Seine Erbinnen führen das Verfahren weiter. Sie wollen mindestens 40 000 Euro Schmerzensgeld und ein Vielfaches mehr an Schadenersatz.

Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes setzten den Mann auf seiner Couch ab. Damit endete ihr Einsatz. Einen Arzt riefen sie nicht, sie ließen ihn vielmehr alleine in seiner Wohnung zurück. Zwei Tage später kommt er ins Krankenhaus, wo ein nicht ganz neuer Schlaganfall diagnostiziert wird. Die Klägerinnen sind deshalb der Meinung, der Mann habe am Tag des Notrufs einen Schlaganfall erlitten. Die gravierenden Folgen wären vermieden worden, wenn der Mitarbeiter, der den Notruf entgegen genommen hatte, medizinisch qualifizierte Rettungskräfte geschickt hätte. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Auch die Johanniter sehen kein Haftungsfall.

Ist es normal, dass kein Rettungswagen gerufen wird?

"Jeder Notfall wird individuell bearbeitet", heißt es bei den Johannitern. Das heißt: Unter Umständen werden nur Angehörige, Nachbarn oder Pflegepersonal benachrichtigt. Ebenso sei aber auch eine Alarmierung des Rettungsdienstes möglich, sagt Sprecherin Therese Raatz. Entscheidend seien der Zustand des Anrufers und die medizinische Indikation.

"Die Mindestanforderung für alle ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung", sagt Raatz. Bei den Johannitern seien unter den Mitarbeitern beispielsweise Sanitätshelfer, Pflegefachkräfte und Rettungssanitäter. Aus Sicht von Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen ist es wichtig, bei Vertragsschluss darauf zu achten, dass im Hintergrund qualifizierte Mitarbeiter stehen - "dass das nicht nur eine Seelsorge-Nummer ist".

Hauptaufgabe der Mitarbeiter, die im Notfall als erste vor Ort sind, sei es, Erste Hilfe zu leisten, sagt Raatz. In Abstimmung mit der Zentrale entschieden sie dann über weitere Schritte.

Bisher sind Haftungsfälle bei Hausnotrufen bekannt. "Das ist der erste, von dem ich höre", sagt Verbraucherschützerin Wiesemann. Die geforderte Schmerzensgeldsumme von 40 000 Euro hält sie für "ziemlich spektakulär". Selbst bei Behandlungsfehlern gebe es in der Regel weniger.

Allein den Hausnotruf der Johanniter nutzen bundesweit derzeit mehr als 150 000 Menschen. "Wir beobachten eine steigende Nachfrage", sagt Sprecherin Raatz.